BaFin warnt vor unerlaubten Krypto-Angeboten der Advance Trade GmbH

BaFin warnt vor unerlaubten Krypto-Angeboten der Advance Trade GmbH

Veröffentlicht:

Freitag, 29.11.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat öffentlich vor den Geschäftsaktivitäten der Advance Trade GmbH, angeblich mit Sitz in Halle (Saale), gewarnt. Im Zentrum der Warnung steht die Website advancetrade.org aufgrund des Angebots von Bank- und Finanzdienstleistungen, insbesondere Krypto-Anlagen, ohne die notwendige Erlaubnis. Dies verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und birgt signifikante Risiken für Anleger.

Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen

Die Plattform scheint auf den ersten Blick ein legales Angebot in Bezug auf Kryptowährungen zu unterbreiten. Jedoch werden diese Dienste ohne die erforderliche Zulassung durch die BaFin angeboten, was einen direkten Verstoß gegen das KWG darstellt.

Notwendigkeit einer BaFin-Genehmigung in Deutschland

Um in Deutschland Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen rechtmäßig anzubieten, ist eine Genehmigung der BaFin unerlässlich. Angebote ohne eine solche Erlaubnis bergen hohe Risiken für die Verbraucher, die ermutigt werden, die Seriosität solcher Plattformen sorgfältig zu prüfen.

Empfehlungen zur Anbieterüberprüfung

Es wird dringend empfohlen, vor jeglichen Investitionen zu überprüfen, ob ein Anbieter über die notwendige BaFin-Zulassung verfügt. Diese Informationen lassen sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin einsehen.

Rechtliche Grundlage für die Warnung

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welches der Behörde das Recht gibt, Verbraucher vor nicht genehmigten Anbietern zu schützen.

Schlussfolgerung

Von der Nutzung der Dienstleistungen oder Produkte auf advancetrade.org wird abgeraten. Anleger sollten insbesondere bei Krypto-Investitionen oder anderen Finanzprodukten Vorsicht walten lassen. Unerlaubte Angebote stellen nicht nur finanzielle Risiken, sondern auch das Risiko des Datenmissbrauchs dar.