Warnung der BaFin vor nicht autorisiertem Anbieter: Thunder Markets Ltd.

Warnung der BaFin vor nicht autorisiertem Anbieter: Thunder Markets Ltd.

Veröffentlicht:

Donnerstag, 21.11.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt bekannt, dass das Unternehmen Thunder Markets Ltd., ansässig auf Mahé, Seychellen, über keine Genehmigung gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) verfügt, um Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten.

Illegale Geschäftspraktiken

Laut BaFin wendet sich Thunder Markets Ltd. über in Deutschland ansässige Vermittler an potenzielle Kunden, was ohne die entsprechende Autorisierung durch die BaFin illegal ist. Die Durchführung von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung stellt eine Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen dar.

Hinweise für Verbraucher

Es wird dringend dazu geraten, vor der Inanspruchnahme von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen zu prüfen, ob das jeweilige Unternehmen eine Zulassung durch die BaFin hat. Dies kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachgeschaut werden. Die Zusammenarbeit mit nicht lizenzierten Unternehmen birgt das Risiko finanzieller Verluste sowie das Fehlen des Schutzes durch rechtliche Rahmenbedingungen.

Gesetzliche Grundlage der Warnung

Die Warnung vor der Thunder Markets Ltd. fußt auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, welcher es der Aufsichtsbehörde ermöglicht, die Öffentlichkeit über illegale Unternehmensaktivitäten zu informieren, um sowohl Verbraucher zu schützen als auch die Integrität des Finanzmarktes zu bewahren.

Schlussfolgerung

Die BaFin rät zur Vorsicht: Verbraucher sollten Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich von lizenzierten Unternehmen in Anspruch nehmen. Vor Vertragsabschluss ist es ratsam, sich umfassend zu informieren, um Betrug und ungesetzliche Geschäftsmethoden zu vermeiden.