BaFin warnt vor gefälschter Website im Namen der FALCON Vermögensverwaltung

BaFin warnt vor gefälschter Website im Namen der FALCON Vermögensverwaltung

Veröffentlicht:

Donnerstag, 21.11.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat offiziell vor der Nutzung der Website falcon-vermoegensverwaltung.de gewarnt. Es wurde klargestellt, dass die auf dieser Webseite beworbenen Festgeldangebote nicht von der FALCON Vermögensverwaltung AG, einem ehemals von der BaFin regulierten Unternehmen, stammen. Stattdessen liegt ein Betrugsversuch vor, bei dem durch den Diebstahl eines vertrauenswürdigen Firmennamens Anleger getäuscht werden sollen.

In Deutschland ist die Erbringung von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich Unternehmen gestattet, die eine entsprechende Genehmigung von der BaFin erhalten haben. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass unerlaubte Firmen mit verlockenden, doch irreführenden Angeboten auf sich aufmerksam machen. Deshalb mahnt die BaFin zur Vorsicht und rät dazu, die Glaubwürdigkeit solcher Angebote sorgfältig zu prüfen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor einer Investition über die Lizenzierung eines Dienstleisters informieren. Hierfür kann die Unternehmensdatenbank der BaFin herangezogen werden. Diese Empfehlung basiert auf den Regelungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), die den Schutz vor unlizenzierten Finanzangeboten zum Ziel haben.