Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Ermittlungen gegen die bisher unbekannten Betreiber der Plattform zinsexpert.de begonnen. Die Website bietet unerlaubterweise Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen wie Fest- und Tagesgeldanlagen an, was gegen das Kreditwesengesetz verstößt.
Vorwurf des Identitätsdiebstahls
Die TRES Verwaltungs- und Vertriebs GmbH, mit Sitz in Berlin und früher als Kroll Finanz Finanzmakler GmbH bekannt, ist Opfer eines Identitätsmissbrauchs geworden. Ihr Name wird unrechtmäßig auf zinsexpert.de verwendet, um Kunden zu täuschen und zu betrügen, ohne jegliche Verbindung zu dieser Website.
Genehmigung durch die BaFin notwendig
In Deutschland ist für das Angebot von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung durch die BaFin erforderlich. Diese dient dem Verbraucherschutz und der Sicherheit des Finanzmarkts. Unternehmen ohne eine solche Erlaubnis handeln gesetzeswidrig und setzen sich juristischen Konsequenzen aus.
Verbraucherwarnung durch die BaFin
Die BaFin rät Verbrauchern, vor einer Anlage die Legitimität und die Zulassung des Anbieters zu überprüfen. Insbesondere sollten sie skeptisch gegenüber unrealistisch hohen Zinsversprechen sein, die oft auf betrügerische Absichten hindeuten. Informationen zur Genehmigung von Unternehmen sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin einsehbar.
Rechtlicher Hintergrund der Warnung
Basierend auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) informiert die BaFin die Öffentlichkeit über illegale Finanzdienstleistungsangebote, um potentiellen Schaden abzuwenden.
Empfehlungen für Betroffene
Personen, die bereits in Kontakt mit zinsexpert.de standen oder dort Geld angelegt haben, sollten unmittelbar juristischen Beistand suchen und den Vorfall bei der Polizei sowie bei der BaFin melden. Von weiteren Zahlungen oder der Weitergabe persönlicher Daten ist dringend abzuraten.