Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat öffentlich vor der Nutzung der Website prestigefinanceag.com und vor Geschäften mit der angeblichen Prestige Finance AG gewarnt. Die Aufsichtsbehörde gibt bekannt, dass das betreffende Unternehmen über ihre Plattform Festgeldverträge sowie weitere Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, obwohl es nicht die erforderlichen Genehmigungen seitens der BaFin dafür besitzt.
In Deutschland ist es zwingend erforderlich, dass Unternehmen, die Finanzdienstleistungen oder den Handel mit Wertpapieren anbieten, über eine Zulassung der BaFin verfügen. Die angebliche Prestige Finance AG hat jedoch keine solche Erlaubnis erhalten und fällt nicht unter die reguläre Aufsicht der Finanzbehörde. Dieser Umstand unterstreicht die möglichen Risiken für Investoren, die mit unregulierten Anbietern Geschäfte machen.
Um Investoren und Interessenten zu schützen, ermöglicht die BaFin den Zugang zu einer Unternehmensdatenbank, in der überprüft werden kann, ob ein Finanzdienstleister die notwendigen Genehmigungen besitzt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur regulierte und zugelassene Unternehmen am deutschen Markt aktiv werden und Verbraucher vor möglichen Betrugsfällen geschützt werden.
Die herausgegebene Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und zielt darauf ab, potenzielle Kunden über die Gefahren aufzuklären, die mit Angeboten von unregulierten Firmen einhergehen können.