Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung an Verbraucher herausgegeben, Vorsicht walten zu lassen im Umgang mit Angeboten von der Webseite recoveryexperts-eu.com, die vermeintliche Dienste zur Rückgewinnung von Geldern aus Kryptowährungsgeschäften anbietet. Laut der Plattform, die unter verschiedenen Namen wie "Recovery Experts", "Recovery Experts EU" und "Recovery Experts Consulting" auftritt, befindet sich der Firmensitz der betreibenden HTM (Payback) Limited in München.
Die Webseite gerät in Verdacht, unerlaubte Zahlungsdienste anzubieten, da Vertreter des Unternehmens aktiv Verbraucher telefonisch kontaktieren, um ihre Dienste anzupreisen. In Deutschland ist jedoch für die Ausführung von Bank-, Finanz-, Wertpapier- und Zahlungsdienstleistungen eine explizite Erlaubnis der BaFin notwendig.
Die BaFin empfiehlt Verbrauchern dringend, Unternehmen in ihrer Datenbank zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese die erforderliche Genehmigung besitzen, bevor sie Geschäfte abschließen. Dieser Hinweis stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der es der BaFin erlaubt, die Öffentlichkeit über illegale Finanzangebote zu informieren und vor den damit verbundenen Risiken zu schützen.