Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat eine Warnung bezüglich der auf der Internetseite viennacapai.com beworbenen Angebote herausgegeben. Die Webseite wird von der Firma ViennaCapAi betrieben und offeriert Finanzdienstleistungen sowie Wertpapiergeschäfte, obwohl sie dafür keine erforderliche Genehmigung von der BaFin besitzt.
Als Eigentümerin der Webseite wird die Firma Netming Limited genannt, die jedoch keine spezifische Rechtsform angibt. Die auf der Webseite zur Verfügung gestellte Geschäftsadresse ist lückenhaft, was die Auffindung erschwert und für potenzielle Kunden keine eindeutige Zuordnung ermöglicht. Besonders täuschend ist die Angabe, dass viennacapai.com von einer vermeintlichen „Financial Certification Organization“ innerhalb der EU lizenziert und überwacht werde, welche in der Realität gar nicht existiert. Dies stellt einen klaren Beleg für die Verwendung irreführender Informationen dar.
Die BaFin macht zudem darauf aufmerksam, dass Netming Limited ebenfalls als Betreiber einer anderen zweifelhaften Webseite bekannt ist. Im britischen Unternehmensregister Companies House ist zwar ein Unternehmen namens Netming Limited verzeichnet, dieses wurde jedoch im Juli 2023 offiziell aufgelöst. Der direkte Bezug zur aktuellen Webseite ist zwar nicht ganz klar, dennoch legt dies den Verdacht nahe, dass die Betreiber möglicherweise durch den Einsatz des Namens potenzielle Kunden in die Irre führen.
Rechtliche Hinweise für Verbraucher:
In Deutschland ist es notwendig, dass alle Anbieter von Bankdienstleistungen sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungsgeschäften eine Lizenz von der BaFin besitzen. Ohne eine solche Genehmigung sind derartige Angebote illegal und bergen das Risiko, dass das Geld der Kunden nicht sicher ist. Die BaFin rät den Verbrauchern daher eindringlich, vor einer Investition eingehend die Zuverlässigkeit des Anbieters zu prüfen. Die Unternehmensdatenbank der BaFin ermöglicht es, zu überprüfen, ob ein Unternehmen ordnungsgemäß lizensiert ist.
Diese Warnung der BaFin beruht auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und zielt darauf ab, Investoren vor illegitimen Anbietern zu schützen und potenzielle finanzielle Verluste zu vermeiden.