Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung bezüglich der Internetseite gcmpro.org ausgesprochen. Es wurde festgestellt, dass auf der genannten Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden, ohne dass die hierfür notwendige Erlaubnis vorliegt.
Der auf dieser Webseite agierende Anbieter gibt an, seinen Sitz in London, Großbritannien, zu haben. Die BaFin hat jedoch kürzlich ähnlich gestaltete Webseiten identifiziert, die ebenfalls ohne die erforderliche Genehmigung Finanzdienste bewerben. Eine Gemeinsamkeit dieser Seiten ist der Werbeslogan „Erweitern Sie Ihr Trading mit [Betreibername]“.
In Deutschland müssen Anbieter solcher Dienstleistungen eine offizielle Genehmigung von der BaFin vorweisen. Sind sie nicht genehmigt, gelten ihre Angebote als illegal, was das Risiko für Investoren, Opfer von Betrug zu werden, signifikant erhöht. Die BaFin rät Konsumenten deshalb, vor einer Investition immer zu überprüfen, ob der Anbieter in ihrem offiziellen Register als erlaubter Dienstleister gelistet ist.
Diese Empfehlung stützt sich auf Paragraf 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, mit dem Ziel, Verbraucher vor nicht autorisierten Anbietern zu schützen und das Risiko finanzieller Verluste zu minimieren.