BaFin warnt vor nicht genehmigter Finanzdienstleistungs-Website IFSinvesting

BaFin warnt vor nicht genehmigter Finanzdienstleistungs-Website IFSinvesting

Veröffentlicht:

Mittwoch, 30.10.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung hinsichtlich der Website ifsinvesting.com ausgesprochen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dieser Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die notwendige behördliche Zulassung angeboten werden. Der Webseitenbetreiber, der sich als "IFSinvesting" identifiziert, lässt dabei sowohl eine Rechtsformangabe als auch verifizierbare Informationen zu seinem Geschäftssitz, den er in London, UK, angibt, vermissen.

Bemerkenswert ist auch, dass ifsinvesting.com lediglich eine von mehreren Seiten mit nahezu identischem Auftritt darstellt, vor denen die BaFin bereits in jüngerer Vergangenheit gewarnt hatte. Diese Seiten charakterisieren sich typischerweise durch die Eingangsaufforderung, „mit [Seitenname] selbstbewusst die Handelsarena zu betreten“, ein Indiz möglicherweise für ein systematisches Netzwerk zur gezielten Ansprache von Investoren.

Die BaFin macht deutlich, dass in Deutschland die Erbringung von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen einer Genehmigung bedarf. Anbieter ohne diese Genehmigung operieren außerhalb des gesetzlichen Rahmens, erhöhend damit das Betrugsrisiko für Investoren. Mittels der BaFin-Unternehmensdatenbank können Interessierte überprüfen, ob ein Dienstleister über die erforderliche Zulassung verfügt.

Diese Warnung gründet auf der rechtlichen Basis des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welcher der BaFin die Befugnis einräumt, vor nicht autorisierten Finanzdienstleistungen zu warnen und das Publikum über mögliche Risiken zu informieren.