Neue Warnhinweise der BaFin: Vorsicht vor der Website finflex.info

Neue Warnhinweise der BaFin: Vorsicht vor der Website finflex.info

Veröffentlicht:

Freitag, 18.10.2024
von Redaktion E

Die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen in Deutschland, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat erneut einen Alarm ausgelöst. Aktuell steht die Internetpräsenz finflex.info im Fokus, hinter der vermutlich dieselben Betreiber wie bei der inzwischen nicht mehr aktiven Webseite finflex.org stehen – eine Seite, vor der am 9. August 2024 bereits gewarnt wurde. Der Wechsel der Webadresse ändert nichts an dem bestehenden Verdacht, dass die Betreiber weiterhin Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die notwendige Genehmigung der BaFin anbieten.

Die neu aufgesetzte Webseite finflex.info weist dabei nicht nur eine hohe Ähnlichkeit mit der vorherigen auf, sondern auch mit anderen Plattformen, die die BaFin schon als gesetzwidrig eingestuft hat. Ein wiederkehrendes Merkmal ist der einleitende Satz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“, ein wiederholt verwendeter Locksatz auf Seiten von zweifelhaften Anbietern.

In Deutschland ist es zwingend erforderlich, dass Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin besitzen. Dies dient dem Schutz der Investoreninteressen und -gelder. Unternehmen, die solche Dienste ohne eine entsprechende Lizenz anbieten, bewegen sich nicht nur selbst im rechtswidrigen Bereich, sondern gefährden ebenfalls ihre Kunden, die ein hohes finanzielles Risiko eingehen. Verbraucher sind daher angehalten, vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zu überprüfen, ob das Unternehmen ordnungsgemäß bei der BaFin registriert ist.

Diese Warnhinweise der BaFin beruhen auf Paragraph 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, der es der Behörde erlaubt, öffentlich vor nicht genehmigten Unternehmen zu warnen. Anleger sollten diese Warnungen ernst nehmen und sich von unseriösen Finanzangeboten fernhalten.

Mit dem Wechsel ihrer Internetpräsenz von finflex.org zu finflex.info zeigen die Betreiber erneut ihren Versuch, den regulatorischen Maßnahmen auszuweichen. Die BaFin mahnt eindringlich davor, mit diesen Plattformen Geschäfte zu machen, da sonst erhebliche finanzielle Verluste drohen.

Aktuelle Meldung der BaFin:

FinFlex: BaFin warnt auch vor der Website finflex.info

Die BaFin hat bereits am 9. August 2024 vor FinFlex bzw. deren inzwischen inaktiven Website finflex.org gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die fast identische Website finflex.info. Es besteht der Verdacht, dass Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Die Websites sind inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat und die den identischen Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“ nutzen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen in Deutschland, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat erneut einen Alarm ausgelöst. Aktuell steht die Internetpräsenz finflex.info im Fokus, hinter der vermutlich dieselben Betreiber wie bei der inzwischen nicht mehr aktiven Webseite finflex.org stehen – eine Seite, vor der am 9. August 2024 bereits gewarnt wurde. Der Wechsel der Webadresse ändert […]

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Veröffentlicht: Freitag, 18.10.2024
von: Redaktion E