Warnung vor Identitätsmissbrauch: Betrüger nutzen E-Mail-Absender „support@stuttgart-boerse.com“ im Namen der Börse Stuttgart

Warnung vor Identitätsmissbrauch: Betrüger nutzen E-Mail-Absender „support@stuttgart-boerse.com“ im Namen der Börse Stuttgart

Veröffentlicht:

Mittwoch, 16.10.2024
von Redaktion E

Warnung vor Betrugs-E-Mails im Namen der Börse Stuttgart

Aktuell werden E-Mails versendet, die scheinbar von der Börse Stuttgart Group oder der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH stammen, mit der Absenderadresse „support@stuttgart-boerse.com“. Diese E-Mails kommen jedoch von Betrügern, die sich unrechtmäßig als Mitarbeiter der Börse Stuttgart ausgeben, um an sensible Informationen zu gelangen und die Empfänger zu betrügerischen Überweisungen zu verleiten.

Diese Kriminellen versprechen die Auszahlung von angeblichen Handelsgewinnen und fordern die Empfänger auf, vorab angebliche Steuern oder Gebühren zu zahlen. Dies ist ein typischer Vorauszahlungsbetrug, bei dem mit nicht existierenden Gewinnen gelockt wird, um an das Geld der Opfer zu kommen.

So operieren die Betrüger:
Sie fordern zur Übermittlung von persönlichen Daten, sensiblen Finanzinformationen oder Dokumenten auf, die vermeintlich für die Auszahlung erforderlich sind. Oftmals verlangen sie auch Vorauszahlungen für angebliche Steuern oder Gebühren, was ein klares Indiz für Betrug ist.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich davor, auf solche Anfragen einzugehen oder Zahlungen zu leisten. Die Betrüger bieten zudem unerlaubt Zahlungsdienste an, was Verbraucher finanziell schädigen kann.

Illegale Aktivitäten ohne BaFin-Erlaubnis:
Nach deutschem Recht benötigen Firmen, die Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, eine BaFin-Erlaubnis. Die Betrüger handeln ohne diese Genehmigung, was ihre Aktivitäten illegal mache.

Die BaFin rät, stets zu prüfen, ob ein Unternehmen eine entsprechende Zulassung hat, insbesondere wenn es unerwartet Kontakt aufnimmt. Informationen zur Zulassung sind in der BaFin-Unternehmensdatenbank abrufbar.

Rechtlicher Rahmen der BaFin-Warnung:
Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welcher der BaFin erlaubt einzugreifen, wenn Dienstleistungen ohne Genehmigung angeboten werden oder Betrugsfälle auftreten.

Verhaltenstipps bei verdächtigen Kontakten:
Falls Sie Kontakt von „support@stuttgart-boerse.com“ erhalten oder anderweitig verdächtige Anfragen bekommen, empfiehlt die BaFin:
1. Ignorieren Sie Zahlungsaufforderungen und die Aufforderung zur Preisgabe sensibler Informationen.
2. Tätigen Sie keine Zahlungen an unbekannte Empfänger und teilen Sie keine persönlichen Daten mit.
3. Überprüfen Sie die Zulassung des Unternehmens bei der BaFin.
4. Informieren Sie Ihre Bank, falls Sie bereits Zahlungen geleistet haben, um weitere Verluste zu verhindern.

Fazit: Umsicht bei unerwarteten Kontaktaufnahmen
Die Börse Stuttgart ist zwar namentlich betroffen, steht jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit dem Betrug. Es ist wichtig zu wissen, dass seriöse Finanzinstitutionen keine sensiblen Daten via E-Mail anfordern oder Vorauszahlungen für Gebühren verlangen. Umsicht und die Überprüfung bei offiziellen Stellen bieten den besten Schutz gegen Betrugsversuche.