Am 12. Juli 2024 hat die ZhongDe Waste Technology AG von dem Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Geldstrafe in Höhe von 1,5 Millionen Euro auferlegt bekommen. Die Strafmaßnahme folgt auf anhaltende Verstöße des Unternehmens gegen rechtliche Bestimmungen.
Die Aktion wurde spezifisch wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 eingeleitet, gemäß § 325 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Die ZhongDe Waste Technology AG unterließ es, die geforderten Dokumente elektronisch beim Bundesanzeiger zu publizieren, was nach § 335 HGB die Verhängung der Geldstrafe durch das BfJ begründete. Diese Maßnahme dient als Mahnung an das Unternehmen und andere, die Bedeutung der Einhaltung von Offenlegungsvorschriften zu erkennen.
Das Fehlen eines Widerspruchs vonseiten der ZhongDe Waste Technology AG gegen das Ordnungsgeld lässt vermuten, dass das Unternehmen die Entscheidung anerkennt und von einer weiteren juristischen Auseinandersetzung absieht. Dies könnte auf eine strategische Neuausrichtung oder Schwierigkeiten im Umgang mit gesetzlichen Vorgaben hindeuten.
Durch das Verhängen einer derart hohen Strafe betont das Bundesamt für Justiz erneut die kritische Bedeutung einer transparenten Finanzberichterstattung und signalisiert klar, dass derartige Verstöße nicht geduldet werden. Die Sanktion zeigt, dass mangelnde Transparenz in der Finanzberichterstattung schwerwiegende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.