Am 12. Juli 2024 setzte das Bundesamt für Justiz (BfJ) seine strenge Linie gegenüber der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften fort, indem es der ZhongDe Waste Technology AG ein weiteres Mal eine hohe Geldstrafe auferlegte. Diesmal muss das Unternehmen wegen der Nichterfüllung seiner Offenlegungspflichten eine Summe von 750.000 Euro zahlen.
Der Anlass für diese empfindliche Geldstrafe ist der Verstoß des Unternehmens gegen Paragraph 325 des Handelsgesetzbuches (HGB) – konkret die Unterlassung, die Finanzdokumente für das Jahr 2021 rechtzeitig für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger einzureichen. Nach Paragraph 335 HGB hat das Bundesamt die Befugnis, derartige Vergehen mit Geldstrafen zu ahnden, die darauf abzielen, die Beachtung der rechtlichen Anforderungen zur Offenlegung von Finanzinformationen sicherzustellen.
Interessanterweise hat die ZhongDe Waste Technology AG gegen die Geldstrafenentscheidung keinen Einspruch erhoben, was darauf hindeutet, dass das Unternehmen die Strafe akzeptiert. Diese Haltung könnte auf interne Schwierigkeiten hinweisen oder den Wunsch des Unternehmens ausdrücken, diese Angelegenheit ohne weitere gerichtliche Streitigkeiten abzuschließen.
Durch dieses neuerliche Vorgehen des Bundesamts für Justiz wird die Bedeutung, die der Einhaltung von Finanzberichtspflichten in Deutschland beigemessen wird, unterstrichen. Unternehmen, die sich nicht an diese Regeln halten, setzen sich dem Risiko hoher finanzieller Sanktionen aus, wie es bei der ZhongDe Waste Technology AG mit einer sechsstelligen Geldstrafe der Fall war.