BaFin mahnt zur Vorsicht bei Nutzung von Angeboten auf bydfiwo.com

BaFin mahnt zur Vorsicht bei Nutzung von Angeboten auf bydfiwo.com

Veröffentlicht:

Freitag, 04.10.2024
von Redaktion E

Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hebt eine dringende Warnung hervor bezüglich der Website bydfiwo.com. Auf dieser Plattform bietet der Betreiber, der sich als BYDFI ausgibt, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die notwendige Genehmigung an. Es fehlen sowohl Angaben zu Rechtsform und Firmensitz als auch ein Impressum, was die Identifizierung nahezu unmöglich macht.

Eine besondere Brisanz erhält diese Warnung durch einen ähnlichen Fall, der zum 26. August 2024 mit der Webseite bydfixio.com bekannt wurde. Dieses Muster deutet darauf hin, dass möglicherweise bewusst über eine Änderung der Webadresse und durch das Fehlen einer klaren Unternehmensidentifikation die Regulierungsaufsicht umgangen wird, um weiterhin ungenehmigte Finanztransaktionen anzubieten.

In Deutschland ist das Angebot von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an strenge regulatorische Auflagen gebunden. Eine Genehmigung durch die BaFin ist zwingend erforderlich, um Konsumentenschutz zu gewährleisten und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu sichern. Handlungen ohne eine solche Erlaubnis stehen im Widerspruch zum Kreditwesengesetz (KWG).

Die BaFin appelliert daher an Verbraucher, sich vor der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen versichert zu haben, dass das entsprechende Unternehmen auch über die erforderliche Lizenz verfügt. Eine solche Überprüfung ist möglich durch Einsicht in die öffentliche Unternehmensdatenbank der BaFin. Die Grundlage dieser Warnung bildet § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, welcher es der BaFin erlaubt, vor unzulässigen Geschäftsmodellen zu warnen und geeignete Schritte dagegen einzuleiten.