BaFin fordert Informationen von www.baktat.io wegen potenziellem Verstoß

BaFin fordert Informationen von www.baktat.io wegen potenziellem Verstoß

Veröffentlicht:

Dienstag, 01.10.2024
von Redaktion E

Die deutsche Finanzregulierungsbehörde BaFin hat rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen der Webseite www.baktat.io eingeleitet, um Auskünfte und Dokumente anzufordern. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der Verdacht, dass die Webseite in Deutschland Investitionen in den BAKTAT Germany Token bewirbt, ohne dafür einen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt veröffentlicht zu haben.

Die Regulierungsbehörde verlangt umfassende Informationen über die auf der Webseite beworbenen Investmentangebote. Ziel ist es zu überprüfen, ob der BAKTAT Germany Token möglicherweise ohne die erforderlichen rechtlichen Dokumente, wie einen offiziell genehmigten Verkaufsprospekt, angeboten wird. Trotz wiederholter Anfragen kam es vonseiten der Betreiber zu keiner Übermittlung der geforderten Daten, was einen Verstoß gegen deren gesetzliche Auskunftspflicht darstellt. Das Auskunftsersuchen der BaFin hat nun Rechtskraft erlangt.

Hintergrundinformationen:

In Deutschland ist das öffentliche Anbieten von Vermögensanlagen ohne einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt gesetzlich untersagt. Ein solcher Prospekt dient dazu, Investoren über alle essentiellen Risiken und Möglichkeiten der Anlage aufzuklären. Die BaFin überprüft, ob der Verkaufsprospekt den gesetzlichen Anforderungen genügt und inhaltlich schlüssig ist. Jedoch führt die Behörde keine inhaltliche Prüfung der Angaben oder eine Bewertung der Vertrauenswürdigkeit des Anbieters durch.

Anbieter von Vermögensanlagen sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Verkaufsprospekt darauf hinzuweisen, dass sie für die Korrektheit der gemachten Angaben haften. Investoren haben die Möglichkeit, in der Datenbank der BaFin zu prüfen, ob für ein öffentlich angebotenes Investment ein genehmigter Verkaufsprospekt hinterlegt wurde.

Dieses Vorgehen der BaFin betont die Bedeutung der Transparenz und der Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen im Finanzwesen. Investoren wird geraten, stets die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen.

Originalmeldung der BaFin:
Die BaFin hat ein rechtliches Auskunfts- und Vorlageersuchen gegen die Betreiber von www.baktat.io gestellt, um zu klären, ob für die Promotion des BAKTAT Germany Token in Deutschland die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, wie ein genehmigter Verkaufsprospekt, fehlen.

Trotz Aufforderung haben die Webseitenbetreiber die verlangten Informationen nicht übermittelt, wodurch sie ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sind. Der Prozess der Anfrage ist nun abgeschlossen.

Weitere Details:

In Deutschland müssen Vermögensanlagen zwingend mit einem von der BaFin abgesegneten Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden. Die BaFin prüft, ob der Prospekt den gesetzlich geforderten Standards entspricht, übernimmt aber keine Garantie für die inhaltliche Korrektheit oder die Seriosität des Angebots. Emittenten müssen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich auf ihre Haftung für die Richtigkeit der Angaben hinweisen. Interessierte können in der Datenbank der BaFin prüfen, ob für ein Angebot ein entsprechender Prospekt hinterlegt wurde.