BaFin setzt Alarmzeichen wegen illegaler Darlehensangebote der International Investment Bank

BaFin setzt Alarmzeichen wegen illegaler Darlehensangebote der International Investment Bank

Veröffentlicht:

Montag, 30.09.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung hinsichtlich der Praktiken der International Investment Bank heraus, welche ihre Dienste über die Webseite iibonline.co anbietet. Nach Informationen der BaFin stellt dieses Unternehmen Darlehensverträge zur Verfügung, obwohl es hierfür nicht die notwendige behördliche Zulassung besitzt. Dabei werden von den Verbrauchern Vorauszahlungen gefordert, obwohl die in Aussicht gestellten Darlehen nie ausgezahlt werden.

Ein weiteres alarmierendes Detail ist, dass das besagte Unternehmen unter verschiedenen Bezeichnungen agiert, wie etwa Bank International Investment, International Investment Group oder iiBOnline, und in jedem dieser Fälle nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegt. Daraus folgt, dass die angebotenen Finanzdienstleistungen unzulässig sind. Die Strategie ist deutlich: Verbraucher werden durch scheinbar vorteilhafte Darlehensvorschläge gelockt, im Voraus muss eine beträchtliche Summe gezahlt werden, jedoch verbleibt der Verbraucher ohne das in Aussicht gestellte Darlehen.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Bank- und Finanzdienstleistungen nur mit einer expliziten Genehmigung der BaFin angeboten werden dürfen. Ohne eine solche Erlaubnis liegt ein ungesetzliches Geschäftsmodell vor. Bei Unsicherheiten bezüglich der Zulassung eines Anbieters bietet die BaFin-Unternehmensdatenbank eine Möglichkeit zur Überprüfung, um sich gegen potenzielle Betrugsfälle zu schützen.

Diese Warnung der BaFin gründet sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und zielt darauf ab, Verbraucher vor finanziellen Verlusten zu bewahren. Personen, die mit den Offerten der International Investment Bank konfrontiert werden, sollten hochgradig vorsichtig sein und geschäftliche Interaktionen mit diesem Unternehmen meiden.

Aktuelle Meldung der BaFin:
iibonline.co im Fokus der BaFin Ermittlungen gegen International Investment Bank

Eine Warnung der BaFin: Die International Investment Bank bietet über ihre Webseite iibonline.co Darlehensverträge an, ohne die nötige Genehmigung zu besitzen. Konsumenten werden aufgefordert, Gebühren im Voraus zu leisten, obwohl die versprochenen Darlehen nicht bereitgestellt werden.

Diese Institution wird nicht durch die BaFin reguliert und tritt auch unter Namen wie Bank International Investment, International Investment Group oder iiBOnline auf.

Für das Anbieten von Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland ist eine BaFin-Zulassung erforderlich. Dennoch bieten manche Firmen solche Services ohne diese notwendige Genehmigung an. Über die Unternehmensdatenbank der BaFin kann überprüft werden, ob ein Unternehmen eine solche Erlaubnis besitzt.

Die Bekanntmachung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.