BaFin warnt vor GrunCall: Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen auf gruncall-markt.com

BaFin warnt vor GrunCall: Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen auf gruncall-markt.com

Veröffentlicht:

Montag, 30.09.2024
von Redaktion E

Überschrift: Warnung der Finanzaufsicht vor zweifelhaften Finanzangeboten – gruncall-markt.com im Visier

Text:
Die Bundesbehörde zur Überwachung des Finanzdienstleistungssektors, bekannt als BaFin, erhebt erneut Bedenken gegenüber unseriösen Angeboten in der Branche. Dieses Mal richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Plattform gruncall-markt.com, die zuvor unter der Adresse gruncall.com bekannt war. Der starke Verdacht liegt vor, dass die Hintermänner dieser Webseite unautorisiert Bank- und Finanzdienstleistungen zur Verfügung stellen. Die Webseite gibt den Eindruck, Verbraucher könnten dort einfach mit verschiedenen Anlageformen wie Währungen, Indizes, Kryptowährungen, Aktien und Rohstoffen handeln.

Die Webseite zeigt auffallende Parallelen zu anderen bekannten und von der BaFin bereits beanstandeten Plattformen. Eine gängige Begrüßung auf der Seite lautet: „Optimieren Sie Ihr Trading mit [Name der Website]“, was den Verdacht nahelegt, es könne sich um systematische Täuschung handeln.

Die BaFin stellt klar, dass Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland eine offizielle Genehmigung benötigen. Unternehmen, die ohne diese Zustimmung agieren, betreiben möglicherweise illegale Geschäfte und bergen ein signifikantes Risiko für Anleger. Verbraucher, die sich unsicher sind, ob ein Dienstleister über die notwendige BaFin-Lizenz verfügt, können dies jederzeit in der BaFin Unternehmensdatenbank nachprüfen.

Die Warnhinweise der BaFin basieren auf dem § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes mit dem Ziel, Investoren vor potenziellen finanziellen Verlusten zu schützen. Anleger werden angehalten, besonders vorsichtig zu sein und die Glaubwürdigkeit solcher Plattformen genau zu überprüfen, bevor sie ein Investment tätigen.

Offizielle Mitteilung der BaFin:
BaFin gibt Warnung heraus bezüglich der Plattform gruncall-markt.com

Die Behörde zur Finanzmarktüberwachung BaFin gibt eine Warnung heraus bezüglich der Angebote von GrunCall. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Plattform gruncall-markt.com (ehemals: gruncall.com) unerlaubterweise Bank- oder Finanzdienstleistungen anbieten, indem sie Verbrauchern den Handel mit verschiedensten Anlageklassen wie Währungen, Indizes, Kryptowährungen, Aktien und Rohstoffen versprechen.

In jüngerer Vergangenheit wurden ähnliche Webseite-Inhalte entdeckt, vor denen die BaFin bereits Warnungen aussprach. Typischerweise beginnen solche Seiten mit der Phrase „Optimieren Sie Ihr Trading mit [Name der Website]“.

Anbieter, die Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland offerieren, müssen im Besitz einer BaFin-Genehmigung sein. Einige Firmen bieten jedoch solche Services an, ohne die nötige Erlaubnis zu besitzen. Überprüfen Sie in der Unternehmensdatenbank, ob ein Unternehmen eine Zulassung von der BaFin hat.

Diese Information stützt sich auf die rechtliche Grundlage des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.