BaFin warnt eindringlich vor unerlaubten Finanzgeschäften durch Prime Path Ltd.

BaFin warnt eindringlich vor unerlaubten Finanzgeschäften durch Prime Path Ltd.

Veröffentlicht:

Freitag, 27.09.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat eine eindrückliche Mitteilung herausgegeben, in der sie vor den Geschäftspraktiken der Firma Prime Path Ltd. warnt. Diese Firma betreibt die Webseite procoins.net und bietet dort, laut BaFin, Bank- und Finanzdienstleistungen an, ohne die gesetzlich erforderliche Erlaubnis dafür zu haben. Dies stellt eine eindeutige Verletzung des deutschen Kreditwesengesetzes dar, welches vorschreibt, dass derartige Dienstleistungen in Deutschland nur nach Erteilung einer expliziten Genehmigung durch die BaFin angeboten werden dürfen.

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass sie die Prime Path Ltd. nicht überwacht, was bedeutet, dass für Kunden, die mit diesem Unternehmen in Geschäftsbeziehung treten, die üblichen Schutzmechanismen, die eine Aufsicht durch die BaFin normalerweise bietet, nicht vorhanden sind. Dies birgt ein beträchtliches Risiko für potenzielle Kunden dieses Anbieters.

Darüber hinaus empfiehlt die BaFin dringend, sich vor dem Eingehen von Finanzgeschäften über die Zulassung des jeweiligen Unternehmens zu informieren. Diese Informationen lassen sich einfach über die Unternehmensdatenbank auf der Webseite der BaFin ermitteln. Die Geschäftstätigkeit von Unternehmen ohne die notwendige Lizenz birgt hohe Risiken, da die Zuverlässigkeit und Sicherheit ihrer Dienstleistungen fraglich sind.

Diese Warnung gründet sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und betont die Wichtigkeit regulierender Maßnahmen im Finanzsektor, um Konsumenten vor nicht genehmigten oder riskanten Geschäften zu schützen.

Meldung der BaFin:
BaFin eröffnet Untersuchung gegen Prime Path Ltd. wegen unerlaubter Finanzaktivitäten auf procoins.net

Die BaFin hat in einer Warnmeldung auf Anbieter wie die Prime Path Ltd. aufmerksam gemacht, die auf ihrer Website procoins.net ohne die notwendige Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen anbietet. Die Firma steht nicht unter der Aufsicht der BaFin.

In Deutschland benötigen Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin, um Finanzdienstleistungen anbieten zu dürfen. Nichtsdestotrotz bieten einige Unternehmen diese Dienstleistungen ohne eine solche Erlaubnis an. Ob ein Unternehmen eine BaFin-Zulassung hat, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Behörde nachschlagen.

Die BaFin bezieht sich in ihrer Mitteilung auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.