BaFin gibt Warnung vor Avos Finance Websites heraus

BaFin gibt Warnung vor Avos Finance Websites heraus

Veröffentlicht:

Freitag, 27.09.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Mitteilung veröffentlicht, in der sie vor den Webseiten avos-finance.com und avos-finance.ltd warnt. Die Behörde äußert den Verdacht, dass die Betreiber dieser Webseiten unerlaubt Finanzdienstleistungen und Wertpapiergeschäfte in Deutschland anbieten.

In Deutschland ist das Angebot von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an strenge Vorschriften gebunden. Eine Zulassung durch die BaFin ist hierfür unerlässlich. Die BaFin weist regelmäßig darauf hin, dass Anbieter ohne diese notwendige Zulassung Konsumenten in riskante Finanztransaktionen locken könnten.

Aus diesem Grund empfiehlt die BaFin Investoren und Interessierten, vor einer Kapitalanlage stets die Legitimität und Zulassung eines Unternehmens sorgfältig zu prüfen. Eine solche Überprüfung ist über die Unternehmensdatenbank der BaFin möglich, in der alle autorisierten Dienstleister verzeichnet sind.

Die aktuelle Warnung beruht auf den Regelungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, welches die Überwachung und Regulierung des deutschen Finanzmarkts regelt. Verbraucher werden angehalten, besonders aufmerksam zu sein und verdächtige Offerten skeptisch zu betrachten, um finanziellen Schaden abzuwenden.

Offizielle Mitteilung der BaFin:
Vorsicht vor Avos Finance – BaFin warnt vor unerlaubten Angeboten auf avos-finance.com und avos-finance.ltd

Die BaFin veröffentlicht eine Warnung bezüglich Avos Finance. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Betreiber der Webseiten avos-finance.com und avos-finance.ltd ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbieten.

Jeder Anbieter von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland muss eine Zulassung der BaFin vorweisen. Trotzdem existieren Unternehmen, die ohne diese Genehmigung agieren. Ob ein Unternehmen über eine BaFin-Zulassung verfügt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank nachschlagen.

Diese Bekanntmachung basiert auf Informationen gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

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