Neue EBA-Leitlinien: BaFin und Bundesbank passen Meldepflichten an – Weniger Korrekturen, mehr Effizienz

Neue EBA-Leitlinien: BaFin und Bundesbank passen Meldepflichten an – Weniger Korrekturen, mehr Effizienz

Veröffentlicht:

Mittwoch, 18.09.2024
von Red. LF

Die deutsche Finanzaufsicht, bestehend aus der BaFin und der Deutschen Bundesbank, setzt ab dem 17. Oktober 2024 die neuen Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) um. Mit diesen Leitlinien (EBA/GL/2024/04) wird ein bedeutender Schritt unternommen, um den Meldeprozess für Finanzinstitute zu vereinfachen und unnötigen Korrekturaufwand zu verringern.

Weniger Korrekturen, mehr Fokus auf Wesentliches

Bisher waren Banken und Finanzinstitute verpflichtet, jede noch so kleine Unstimmigkeit in den übermittelten Daten zu korrigieren, unabhängig von der Relevanz oder dem Referenzstichtag. Mit den neuen EBA-Leitlinien wird diese Pflicht deutlich gelockert: Künftig müssen fehlerhafte Daten nur noch für den aktuellen Meldestichtag sowie für die vier vorangegangenen Quartale berichtigt werden. Bei monatlich gemeldeten Daten erstreckt sich die Korrekturpflicht auf mindestens sechs Monate, wobei mindestens bis zum letzten Jahresende rückwirkend korrigiert werden muss.

Diese Änderungen entlasten Finanzinstitute erheblich, da sie sich auf die Korrektur wesentlicher Daten konzentrieren können, ohne durch umfangreiche Rückmeldungen zu vergangenen Stichtagen überlastet zu werden.

Prüfgenauigkeit wird angepasst

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Validierungsregeln. Die Prüfgenauigkeit wird deutlich flexibilisiert: Während bisher alle Meldungen auf Beträge bis 1.000 Euro genau überprüft wurden, plant die EBA künftig, diese Schwelle auf 10.000 Euro anzuheben. Diese Anpassung reduziert den Aufwand bei der Datenvalidierung und bietet Finanzinstituten mehr Spielraum, um sich auf die wesentlichen Aspekte ihrer Meldungen zu konzentrieren.

Ein Schritt in Richtung Effizienz und Entlastung

Mit der Einführung der neuen Leitlinien trägt die EBA den Herausforderungen der Banken und Finanzinstitute Rechnung und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Meldepflichten effizienter zu gestalten. Die deutsche Finanzaufsicht folgt diesem Weg und unterstützt die Institute bei der Umsetzung dieser Neuerungen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies nicht nur eine administrative Entlastung, sondern auch eine stärkere Fokussierung auf aktuelle und zukunftsrelevante Daten.

Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben damit erneut gezeigt, dass sie sich den Anforderungen der modernen Finanzwelt anpassen und die Effizienz der Bankenaufsicht kontinuierlich verbessern. Diese Neuerungen markieren einen weiteren Schritt hin zu einer schlankeren, aber dennoch präzisen Aufsichtspraxis, die sowohl den Aufsichtsbehörden als auch den Finanzinstituten zugutekommt.