BaFin setzt strengere Auflagen für Internationales Bankhaus Bodensee AG: Geschäftsorganisation muss verbessert werden

BaFin setzt strengere Auflagen für Internationales Bankhaus Bodensee AG: Geschäftsorganisation muss verbessert werden

Veröffentlicht:

Donnerstag, 12.09.2024
von Red. LF

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Internationales Bankhaus Bodensee AG (IBB) nach einer umfassenden Sonderprüfung deutliche Auflagen erteilt. Nach § 25a Absatz 2 Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) wurde das Bankhaus dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Die Prüfung hatte in mehreren Teilbereichen Mängel aufgedeckt, die der geforderten Struktur gemäß § 25a Absatz 1 KWG nicht vollständig entsprachen.

Angesichts dieser festgestellten organisatorischen Schwächen ordnete die BaFin zusätzlich höhere Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 KWG an. Dies bedeutet, dass die Bank künftig mehr Eigenkapital bereitstellen muss, um die Stabilität ihrer Geschäfte sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Die Maßnahmen der BaFin sind seit dem 10. September 2024 rechtskräftig. Sie wurden notwendig, um die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Standards und die Sicherheit im Bankgeschäft zu gewährleisten. Die BaFin betont, dass solche Maßnahmen immer mit dem Ziel getroffen werden, die Verlässlichkeit und Solidität des Finanzsystems zu stärken und Kundeninteressen zu schützen.

Die Veröffentlichung dieser Anordnung erfolgt gemäß § 60b Absatz 1 KWG und soll sowohl Transparenz schaffen als auch das Vertrauen in die ordnungsgemäße Regulierung des Bankensektors sicherstellen.