BaFin deckt Fehler im IFRS-Einzelabschluss der Deutsche Konsum REIT-AG auf

BaFin deckt Fehler im IFRS-Einzelabschluss der Deutsche Konsum REIT-AG auf

Veröffentlicht:

Donnerstag, 12.09.2024
von Red. LF

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Einzelabschluss der Deutsche Konsum REIT-AG zum Stichtag 30. September 2021 bedeutende Fehler entdeckt. Bei der Prüfung nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS stellte sich heraus, dass die Gesellschaft bei der Bewertung von Vermögenswerten fehlerhafte Methoden angewendet hat.

Einer der wesentlichen Fehler betrifft die Bewertung von Darlehen in der Bilanz. Die Gesellschaft verwendete eine ungeeignete Bewertungsmethode, die das damals geltende Marktzinsumfeld nicht ausreichend berücksichtigte. Dadurch wurde der tatsächliche beizulegende Zeitwert der Darlehen nicht korrekt ermittelt.

Zudem wurde im Anhang nicht offengelegt, dass ein an die Muttergesellschaft gewährtes Darlehen nicht durch Sicherheiten abgesichert war. Dies hätte potenziellen Anlegern und Abschlussadressaten die Information geliefert, dass ein vollständiger Darlehensausfall im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Muttergesellschaft drohen könnte. Durch das Versäumnis blieb dieses Risiko unbemerkt.

Die BaFin, die seit 1. Januar 2022 für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen verantwortlich ist, führte das Bilanzkontrollverfahren durch, um die Rechtmäßigkeit des Abschlusses zu prüfen. Der festgestellte Fehler wird gemäß § 109 Absatz 2 WpHG öffentlich gemacht, um den Kapitalmarkt über Verstöße gegen die Rechnungslegungsvorschriften zu informieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vertrauen von Anlegern zu stärken und Transparenz zu schaffen.

Durch die Veröffentlichung soll der Markt aufgeklärt werden und Unternehmen zukünftig dazu angehalten werden, ihre Rechnungslegung sorgfältig und gesetzeskonform zu gestalten.