BaFin deckt Bilanzfehler bei Deutsche Konsum REIT-AG auf: Fehler im IFRS-Einzelabschluss

BaFin deckt Bilanzfehler bei Deutsche Konsum REIT-AG auf: Fehler im IFRS-Einzelabschluss

Veröffentlicht:

Donnerstag, 12.09.2024
von Red. LF

Die Finanzaufsicht BaFin hat im Rahmen ihrer Bilanzprüfung bei der Deutsche Konsum REIT-AG gravierende Fehler im Einzelabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) festgestellt. Der Abschluss, der den Stichtag 30. September 2021 betrifft, weist Mängel in der Bewertung und Offenlegung von Darlehen auf.

Ein zentraler Kritikpunkt der BaFin ist die fehlerhafte Bewertungsmethode der in der Bilanz ausgewiesenen Darlehen. Die Deutsche Konsum REIT-AG hatte den beizulegenden Zeitwert der Darlehen ermittelt, ohne das damalige Marktzinsumfeld angemessen zu berücksichtigen. Dies führte zu einer unzureichenden Darstellung der tatsächlichen Marktbedingungen und beeinflusste die Bewertung der Vermögenswerte.

Darüber hinaus versäumte es das Unternehmen, im Anhang darauf hinzuweisen, dass ein an die Muttergesellschaft gewährtes Darlehen nicht durch Sicherheiten abgesichert war. Dieser Fehler hatte weitreichende Konsequenzen: Für Investoren war nicht erkennbar, dass im Falle einer Insolvenz der Muttergesellschaft das Risiko eines vollständigen Darlehensausfalls bestand.

Die BaFin stützt sich bei ihrer Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen auf das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Seit dem 1. Januar 2022 ist sie allein für diese Aufgabe zuständig und stellt sicher, dass der Kapitalmarkt über Rechnungslegungsverstöße informiert wird. Mit der Bekanntmachung des Fehlers gemäß § 109 Absatz 2 WpHG will die BaFin das Vertrauen der Anleger in die Korrektheit der Finanzberichte und die Transparenz der Märkte stärken.

Für die Deutsche Konsum REIT-AG bedeutet dies, dass sie nun Schritte unternehmen muss, um ihre Bilanzierungsverfahren zu überarbeiten und den festgestellten Fehlern Rechnung zu tragen.