Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) hat in einer aktuellen Warnung vor den Geschäftsaktivitäten der Swiss Finance Group gewarnt. Die Organisation hat festgestellt, dass das Unternehmen unerlaubterweise Festgeldverträge sowie diverse Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, und diese Angebote über ihre Webseite swissfinance-group.com bewirbt.
Die Tatsache, dass die Swiss Finance Group keinerlei Aufsicht durch die BaFin unterliegt, stellt ein beträchtliches Risiko für Investierende dar. Laut deutschem Gesetz ist für das Angebot von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine explizite Genehmigung durch die BaFin erforderlich. Unternehmen, die ohne diese Zulassung operieren, handeln nicht nur illegal, sondern setzen auch das Kapital der Anleger erhöhten Gefahren aus.
Die BaFin mahnt Investierende zur Umsicht und rät dringend dazu, vor einer Kapitalanlage zu überprüfen, ob ein Unternehmen die notwendige Erlaubnis der BaFin besitzt. Eine solche Überprüfung ist über die Unternehmensdatenbank der BaFin möglich.
Diese Warnung folgt den Regelungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und hebt die Wichtigkeit strenger Regulierungen im Finanzsektor hervor, um Konsumenten vor schwarzen Schafen und betrügerischen Offerten zu schützen.