BaFin warnt vor Omafin Corporation GmbH: Verdacht auf illegale Finanzgeschäfte über omafincorp.com

BaFin warnt vor Omafin Corporation GmbH: Verdacht auf illegale Finanzgeschäfte über omafincorp.com

Veröffentlicht:

Mittwoch, 14.08.2024
von Redaktion E

Überschrift: BaFin warnt eindringlich vor nicht autorisierter Finanzwebsite omafincorp.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringliche Warnung an die Öffentlichkeit bezüglich der Website omafincorp.com heraus. Laut neuesten Informationen bietet die vermeintlich in Berlin beheimatete Firma Omafin Corporation GmbH über diese Plattform Bankdienstleistungen und finanzielle Dienstleistungen an, und das ohne die hierfür notwendige Lizenz.

Insbesondere bewirbt die Website Anlagemöglichkeiten in Kryptowährungen, Aktienoptionen und börsengehandelten Fonds (ETFs). Investoren sollten jedoch Vorsicht walten lassen: Für derartige finanzielle Unternehmen und Angebote ist in Deutschland eine explizite Genehmigung durch die BaFin erforderlich, welche im vorliegenden Fall anscheinend fehlt.

Die BaFin möchte die Öffentlichkeit daran erinnern, dass Unternehmen gelegentlich versuchen, ohne die erforderlichen Genehmigungen finanzielle Dienste anzubieten. Dies kann ein erhebliches Risiko für Anleger darstellen, die möglicherweise nicht adäquat abgesichert sind.

Zur Überprüfung, ob ein Unternehmen offiziell von der BaFin genehmigt wurde, rät die Behörde dringend dazu, die Unternehmensdatenbank der BaFin vor jeglicher Investition oder geschäftlicher Beziehung zu konsultieren. Dies bietet eine zuverlässige Möglichkeit, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.

Die Warnung der BaFin fußt auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, zielt darauf ab, Anleger vor möglichen betrügerischen Aktivitäten zu schützen und legt nahe, besonders vorsichtig bei Angeboten der Omafin Corporation GmbH zu sein und keine hastigen finanziellen Entschlüsse zu fassen.

Mitteilung der BaFin:
Die Aufsichtsbehörde BaFin nimmt Stellung zur omafincorp.com Website und warnt, dass die scheinbar in Berlin ansässige Omafin Corporation GmbH ohne entsprechende Lizenzierung Bankgeschäfte und finanzielle Dienstleistungen anbietet, unter anderem in Form von Anlagen in Kryptowerten, Aktienoptionen und börsengehandelten Fonds (ETFs).

In Deutschland ist für das Angebot von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen eine Lizenz der BaFin zwingend erforderlich. Dennoch betreiben einige Gesellschaften diese Geschäfte ohne die notwendige Erlaubnis. Ob ein Unternehmen über eine BaFin-Zulassung verfügt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin in Erfahrung bringen.

Die Auskunft der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

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