BaFin ordnet Stopp an: Meier + Partner Vermögensverwaltung AG muss Anlagevermittlung und -beratung einstellen

BaFin ordnet Stopp an: Meier + Partner Vermögensverwaltung AG muss Anlagevermittlung und -beratung einstellen

Veröffentlicht:

Mittwoch, 14.08.2024
von Redaktion E

BaFin erteilt Verbot an Schweizer Vermögensverwalter

Die BaFin hat der in der Schweiz ansässigen Meier + Partner Vermögensverwaltung AG eine strikte Weisung erteilt, ihre nicht genehmigte Vermittlung und Beratung von Anlagen in Deutschland mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Anordnung vom 17. Juni 2024 basiert auf der Feststellung, dass das Unternehmen seine Dienste in Deutschland ohne die notwendige Erlaubnis angeboten hat. Insbesondere hatte Meier + Partner Klienten zum Kauf von Aktien geraten und weitere Beratung für den Verkauf angeboten, was ohne BaFin-Zulassung nicht erlaubt ist.

Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Anordnung zeigt BaFins Entschlossenheit, unerlaubte finanzielle Aktivitäten zu stoppen und den Anlegerschutz zu stärken.

Unternehmen, die in Deutschland im Banken-, Finanz- oder Wertpapiersektor tätig sein möchten, müssen von der BaFin eine Genehmigung einholen. Anleger sollten sich vor Eingehen einer Geschäftsbeziehung vergewissern, ob das jeweilige Unternehmen eine solche Zulassung besitzt. Diese Informationen lassen sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin einsehen und können helfen, sich vor unseriösen Anbietern zu schützen.

Meldung der BaFin:
Die BaFin ordnet Stopp der nicht genehmigten Anlageberatung bei Meier + Partner Vermögensverwaltung an

Am 17. Juni 2024 hat die BaFin der Meier + Partner Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Wängi, Schweiz, die sofortige Einstellung ihrer Anlageberatungs- und Vermittlungstätigkeiten in Deutschland angeordnet, da sie diese ohne die erforderliche Genehmigung betrieben hat.

Das Unternehmen hat Anlegern den Kauf bestimmter Aktien empfohlen und sich darüber hinaus angeboten, zu vorteilhaften Zeitpunkten Beratungen für den Verkauf zu bieten. Diese Anordnung der BaFin tritt sofort in Kraft, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Jeder Anbieter von Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland muss die Genehmigung der BaFin vorweisen können. Es gibt jedoch Unternehmen, die ohne diese Genehmigung tätig werden. Die BaFin-Unternehmensdatenbank bietet Einsicht, ob ein Unternehmen die notwendige Erlaubnis erhalten hat.

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