Vorsicht: intelligent-trading.com: BaFin warnt vor Website

Vorsicht: intelligent-trading.com: BaFin warnt vor Website

Veröffentlicht:

Freitag, 09.08.2024
von Redaktion E

Überschrift: BaFin gibt Warnung vor dubioser Handelsplattform intelligent-trading.com heraus

Mit einer dringlichen Warnung tritt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die Öffentlichkeit: Die Handelsplattform intelligent-trading.com steht im Verdacht, unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen zu offerieren. Die BaFin, die als Hüterin der finanziellen Ordnung im Land agiert, hat bei ihren Untersuchungen deutliche Regelverstöße festgestellt, die Anlegerinnen und Anleger aufhorchen lassen sollten.

Die Webseite, die sich mit dem Namen Intelligent Trading schmückt, lässt essenzielle Informationen vermissen. Einerseits tritt sie ohne konkrete Angabe einer Rechtsform auf, was bereits erste Zweifel an der Seriosität weckt. Andererseits bleibt sie eine vollständige Geschäftsadresse schuldig und verweist lediglich auf London im Vereinigten Königreich als ihren Unternehmenssitz. Diese Informationslücken sind alarmierende Signale, die darauf hindeuten könnten, dass hier kein reguliertes und transparent agierendes Unternehmen am Werk ist.

Die BaFin stößt in ihrer Warnung besonders auf das repetitive Muster, das bei intelligent-trading.com und ähnlichen Plattformen zu erkennen ist. So fangen zahlreiche Präsentationen solcher dubiosen Anbieter mit der Verheißung an, das Trading der Nutzer auf eine neue Stufe zu heben. Dieser Einleitungssatz, so die BaFin, sollte als Warnsignal nicht unterschätzt werden.

Für die Bereitstellung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland ist eine explizite Genehmigung durch die BaFin erforderlich – ein Gebot, das anscheinend bei der besagten Plattform und ähnlichen Angeboten missachtet wird. Über die Unternehmensdatenbank der BaFin lässt sich überprüfen, ob eine Firma tatsächlich die notwendige Erlaubnis für den Betrieb solcher Dienstleistungen besitzt.

Diese Warnung der BaFin fußt auf den rechtlichen Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und unterstreicht die Bedeutung einer wachsamen und vorsichtigen Herangehensweise bei der Auswahl von Handels- und Investitionsplattformen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt es, wachsam zu bleiben und sich vor unlauteren Anbietern im Finanzmarkt zu schützen.

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