**Warnung vor unlizenzierten Finanzdienstleistungen durch ZurichSwift GmbH**
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung ausgesprochen: Die ZurichSwift GmbH bietet mutmaßlich ohne die gebotene Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienste an. Die Firma, vormals als ZurichSwift AG aktiv, betrieb die Webseite zurichswift.com und ist derzeit über zurichswift.net zu erreichen.
**Aufsichtsbehörden schlagen Alarm**
Die Schweizer FINMA hat gleichermaßen Alarm wegen der Praktiken von ZurichSwift AG geschlagen. Solche Warnungen stärken den Verdacht, dass die Angebote der ZurichSwift GmbH ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt werden.
**Auffällige Webseiten im Fokus**
BaFin macht darauf aufmerksam, dass zurichswift.net und zurichswift.com Teil eines möglicherweise größeren Netzwerkes ähnlicher Seiten sein könnten. Weitere Seiten wie mib40.org und tridentfm.com stehen ebenfalls in der Kritik. Die Behörde rät dringend davon ab, diese Webseiten zu nutzen.
**Genehmigungspflicht für Finanzdienstleistungen in Deutschland**
In Deutschland ist die Erbringung von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin zulässig. Trotzdem gibt es Firmen, die solche Dienstleistungen unerlaubt anbieten. Ob ein Unternehmen eine Zulassung der BaFin hat, lässt sich in deren Unternehmensdatenbank überprüfen.
**Rechtlicher Hintergrund der Warnung**
Die Warnungen der BaFin stützen sich auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welches die Überwachung und Regelung von Finanzdienstleistungen in Deutschland festlegt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten besondere Vorsicht walten lassen und die Glaubwürdigkeit von Finanzdienstleistern genau prüfen, bevor sie Angebote in Anspruch nehmen.