BaFin: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB): BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen a

BaFin: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB): BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen a

Veröffentlicht:

Mittwoch, 07.08.2024
von Redaktion E

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zwei wesentliche Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung des Kreditwesengesetzes (KWG) und eine solide Geschäftsorganisation sicherzustellen. Diese Entscheidungen folgen einer Sonderprüfung, die Mängel in den Prozessen und dem Auslagerungsmanagement der Informationstechnologie der ISB aufdeckte.

### 1. Anordnung zur Geschäftsorganisation:
Die BaFin hat die ISB verpflichtet, ihre Geschäftsorganisation in Ordnung zu bringen. Dies umfasst insbesondere die Beseitigung von Mängeln in den IT-Prozessen und dem Management ausgelagerter Dienste, welche die gesetzlichen Anforderungen bisher nicht vollständig erfüllen.

### 2. Zusätzliche Eigenmittelanforderungen:
Die ISB muss bis zur Behebung der organisatorischen Mängel zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Diese Anforderung soll als Sicherheitsmaßnahme und Anreiz dienen, die identifizierten Mängel zügig zu adressieren.

### Bedeutung ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation:
Eine sachgerechte Geschäftsorganisation ist kritisch, um die Einhaltung von Gesetzen zu gewährleisten und betriebswirtschaftlich notwendige Maßnahmen durchzuführen. Ein angemessenes Risikomanagement und eine wirksame IT-Sicherheit sind dafür essenzielle Komponenten.

### Informationssicherheitsmanagement:
Die Verpflichtung zur Implementierung eines effektiven Informationssicherheitsmanagements bedeutet, dass die ISB nachweislich Strategien und Prozesse vorhalten muss, um die Informationssicherheit kontinuierlich zu gewährleisten und zu verbessern.

### Rechtliche Grundlagen und Transparenz:
Die BaFin agiert auf der Basis des Kreditwesengesetzes, das ihr die Befugnisse gibt, bei festgestellten Mängeln korrigierend einzugreifen, inklusive der Forderung nach zusätzlichen Eigenmitteln und der Veröffentlichung ihrer Maßnahmen zur Förderung der Transparenz.

Diese Intervention der BaFin dient als klares Zeichen, dass der Finanzaufsicht die Stabilität und Sicherheit des Finanzsystems am Herzen liegt. Für die ISB bedeutet dies, dass sie Maßnahmen ergreifen muss, um ihre Geschäftsprozesse und IT-Sicherheit entsprechend den Vorschriften anzupassen. Kunden und Geschäftspartner können daraus ableiten, dass die Bank unter erhöhter Beobachtung steht und bestrebt sein wird, die geforderten Standards zu erfüllen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zwei wesentliche Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung des Kreditwesengesetzes (KWG) und eine solide Geschäftsorganisation sicherzustellen. Diese Entscheidungen folgen einer Sonderprüfung, die Mängel in den Prozessen und dem Auslagerungsmanagement der Informationstechnologie der ISB aufdeckte. ### 1. Anordnung zur Geschäftsorganisation: Die BaFin hat die […]

IO-Images (CC0), Pixabay

Veröffentlicht: Mittwoch, 07.08.2024
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