ProReal Deutschland 7 GmbH: Erwarteter Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Deutschland 7 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Grund ist, dass die im Bereich der Immobilienprojektentwicklungen tätige Darlehensnehmerin der Emittentin derzeit eine Risikoanalyse aller Bauvorhaben in ihrem Portfolio durchführt. Dabei zeichnet sich ab, dass die Rückführung des Darlehens an die Emittentin voraussichtlich nicht fristgerecht erfolgen wird.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.