Bekanntmachung zur FIRE Group Limited
FIRE Group Limited: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Inhaberschuldverschreibungen mit der Bezeichnung „FIRE“ ohne erforderlichen Prospekt.
Die BaFin untersagte am 12. Februar 2024 der in Dubai ansässigen FIRE Group Limited das öffentliche Angebot von Inhaberschuldverschreibungen mit der Bezeichnung „FIRE“ in Deutschland.
Das öffentliche Angebot oben genannter Inhaberschuldverschreibungen in Deutschland ohne die vorherige Veröffentlichung eines von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts ist verboten.
Die BaFin untersagte das öffentliche Angebot, weil das Unternehmen dafür keinen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die erforderlichen Angaben enthält. Die Untersagung der BaFin basiert auf § 18 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Artikel 3 der EU-Prospektverordnung. Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Die Maßnahme der BaFin ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
Die BaFin hatte bereits am 27. November 2023 bekannt gemacht, dass ein hinreichend begründeter Verdacht dafür bestand, dass die betreffenden Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich angeboten wurden.