Scania Finance Deutschland GmbH: BaFin setzt Bußgelder fest

Scania Finance Deutschland GmbH: BaFin setzt Bußgelder fest

Veröffentlicht:

Mittwoch, 07.02.2024
von Red. TB

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Scania Finance Deutschland GmbH zehn Bußgelder von insgesamt 22.000 Euro festgesetzt. Grund waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Das Unternehmen hatte bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank nicht angezeigt, dass es beabsichtigte, zwei Personen zu einer alleinigen Vertretung zu ermächtigen. Es hatte außerdem verspätet angezeigt, dass es drei Personen zur Einzelvertretung ermächtigt hatte.

Der Bescheid der BaFin ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

Wenn Institute beabsichtigen, eine Person zu ihrer alleinigen Vertretung zu ermächtigen, dann müssen sie das jeweils der BaFin und der Deutschen Bundesbank anzeigen. Das gilt auch, wenn sie eine Person zur Einzelvertretung ermächtigt haben.

Aufsichtsbehörden müssen Personen auf ihre persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit überprüfen, bevor sie für Institute alleinverantwortlich Entscheidungen von großer Tragweite treffen dürfen.

Die Scania Finance Deutschland GmbH hatte die Anzeigen in vier Fällen unterlassen und in sechs Fällen erst mit Verspätung erstattet. Damit hat sie gegen die Anforderung des KWG verstoßen.

Die Zeitung für Anleger in Sachwerte
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.