zins-fox.com: BaFin ermittelt gegen „Zinsfox“

zins-fox.com: BaFin ermittelt gegen „Zinsfox“

Veröffentlicht:

Montag, 05.02.2024
von Red. TB

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „Zinsfox“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website zins-fox.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine „Zinsfox“ wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.

Zinsfox nutzte bislang die Website zinsfox.com, zu der die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eine Warnmeldung veröffentlicht hat.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.