kesslerkoch.com: BaFin ermittelt gegen „KesslerKoch AG“

kesslerkoch.com: BaFin ermittelt gegen „KesslerKoch AG“

Veröffentlicht:

Mittwoch, 31.01.2024
von Red. TB

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „KesslerKoch AG“, welche auch unter „KesslerKoch AG Capital“ auftritt. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „KesslerKoch AG“ oder „KesslerKoch AG Capital“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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