Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung bezüglich der Website tan-gany.com ausgesprochen. Es gibt Verdachtsmomente, dass die unbekannten Betreiber der sogenannten Tan-gany GmbH über diese Webseite unerlaubterweise Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Diese Firma gibt fälschlicherweise vor, eine Erlaubnis der BaFin für ihre Tätigkeiten zu besitzen, was jedoch nicht der Fall ist. Weiterhin betont die BaFin, dass es keinerlei Verbindung zu der in München ansässigen und legitim operierenden Tangany GmbH gibt. Bei den Aktivitäten der Tan-gany GmbH handelt es sich demnach um einen Fall von Identitätsmissbrauch.
In Deutschland ist für das Anbieten von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine ausdrückliche Erlaubnis durch die BaFin erforderlich. Es gibt jedoch Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die notwendige Genehmigung anbieten. Ob ein Unternehmen eine entsprechende Zulassung der BaFin besitzt, kann in der Unternehmensdatenbank der Behörde überprüft werden.
Diese Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass sowohl die BaFin als auch das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter generell zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet raten. Es wird empfohlen, vor Investitionen gründliche Recherchen durchzuführen, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Darüber hinaus bietet die BaFin in ihrer Podcast-Serie „Vorsicht, Betrug“ im Rahmen des Verbraucherschutzes weitere Informationen und Tipps, wie man sich vor Betrugsmaschen auf dem Finanzmarkt schützen kann.