BaFin warnt vor der Website stateinvestments.co.uk
Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber tritt unter dem Namen StateInvestments auf. Er nennt keine Rechtsform, ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Ebenso fehlt eine vollständige Geschäftsadresse, als Sitz gibt der Betreiber nur London, Vereinigtes Königreich, an. Die Website ist – bis auf die Eigenbezeichnung – vollkommen identisch mit den Websites tradecentrix.net und cmginternal.org, vor denen die BaFin bereits am 23. Oktober 2023 warnte.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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BaFin warnt vor den Websites bankkesh.com und paybackltd.com
Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin bieten die Betreiber der Website bankkesh.com ohne Erlaubnis insbesondere Bank- und Zahlungsdienstleistungen an. Die Betreiber der Website paybackltd.com bieten in diesem Zusammenhang ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an.
Der BaFin ist bekannt geworden, dass Geschädigte, die bei früheren, betrügerischen Kapitalanlagen Geld verloren haben, unaufgefordert von der Gesellschaft PayBack LTD kontaktiert werden. Die PayBack LTD lockt die Geschädigten mit der Aussicht, verlorengegangenes Kapital wieder zurück zu erhalten. Zu diesem Zweck sollen sie ein Konto auf der Website bankkesh.com eröffnen.
Auf der Website paybackltd.com fällt auf, dass ihr Betreiber dort sowohl unter der Firmierung PayBack LTD als auch unter Moneyback Ltd bzw. Money Back LTD auftritt.
Der Betreiber der Website bankkesh.com verwendet dort ohne Nennung einer Rechtsform lediglich die von dem Domainnamen leicht abweichende Bezeichnung „Bankesh“. Gegenüber Kundinnen und Kunden erklärt er, „BankKesh“ sei ein Markenname der „KESHCITY LIMITED“, die in London, Vereinigtes Königreich, ansässig sei.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
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profiton.pro: BaFin ermittelt gegen Profiton
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Profiton. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz-dienstleistungen auf seiner Website profiton.pro an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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FinsecApp: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website finsecapp.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.