BaFin ermittelt gegen die Betreiber von galore.pro wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der galore.pro mit angeblichem Sitz in London. Über soziale Medien werben die Betreiber ohne Erlaubnis potentielle Anlegerinnen und Anleger mit der Eröffnung eines angeblichen Handelskontos an. Anschließend werden sie zu regelmäßigen Überweisungen gedrängt.
Mit Berichten über angebliche hohe Wertsteigerungen sollen die Anlegerinnen und Anleger bei der Stange gehalten werden. Die angeblichen Gewinne werden nicht ausgezahlt. Auch die eingezahlten Gelder sind für die Anlegerseite regelmäßig verloren. Die Website galore.pro ist mittlerweile abgeschaltet. Das Geschäft wird nach Erkenntnissen der BaFin jedoch weiterbetrieben.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.