BaFin Meldungen

BaFin Meldungen

Veröffentlicht:

Donnerstag, 17.08.2023
von Red. TB

first-investcapital.com: BaFin ermittelt gegen First Invest Capital

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der First Invest Capital. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website first-investcapital.com Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis an.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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corsaircontrol.pro: BaFin ermittelt gegen CorsairControl Investment

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der CorsairControl Investment. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website corsaircontrol.pro an.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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fortexs.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Fortexs. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website fortexs.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Das Unternehmen behauptet, unter der Finanzaufsicht von Zypern, Belize und Mauritius tätig zu sein. Auch sei ein vermeintlicher Geschäftssitz in London vorhanden. Beides ist nicht der Fall.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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tensor.ag: BaFin ermittelt gegen Tensor Alpha AG, Berlin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tensor.ag. Darüber betreibt die angeblich in Berlin ansässige Tensor Alpha AG ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Sie bietet dort den Handel mit Kryptowerten an. Auf der Website behauptet die Tensor Alpha AG fälschlicherweise, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das Unternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unter-nehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.