Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 4. Januar 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Defraq Ventures AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Defraq Ventures AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

![sign, caution, warning Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 4. Januar 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Defraq Ventures AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Defraq Ventures AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage […]](https://deutsche-sachwert-zeitung.de/wp-content/uploads/2023/04/g0b39b2742bd67c952ec4b64688b3985ab6be1e40ff7d093beca76caa1ef34df89397b4b9239efab283b521b54db21e3c_640.png)