Ein großes Unternehmen im deutschen Pflegeapartment- Markt ist in Insolvenz

Ein großes Unternehmen im deutschen Pflegeapartment- Markt ist in Insolvenz

Veröffentlicht:

Sonntag, 26.02.2023
von Red. TB

Bereits vor Jahren sagte man dem Unternehmen nach, das die wirtschaftliche Entwicklung nicht gut sei, aber über Jahre hat es der führende Kopf der Firmengruppe, Werner Schilcher, geschafft, das Unternehmen wirtschaftlich über Wasser zu halten, bis zum Ende der vorigen Woche.

Hier kam dann die Insolvenzmeldung zum Unternehmen

1542 IN 487/23 In dem Verfahren über den Antrag d.PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG, Pettenkoferstraße 35, 80336 München, vertreten durch den Vorstand Schilcher Werner, geb. Schilcher, geboren am 03.05.1967, Staatsangehörigkeit: deutsch, als Vorstand d. PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG, Pettenkoferstraße 35, 80336 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 203237
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 24.02.2023 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, Telefon: +49(89)3090586-0, Telefax: +49(89)3090586-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt und einstweilen eingestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen der Schuldnerin sowie Kassen- und Kontoguthaben auf ein zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen.

Zitat Ende

Möglicherweise geraten durch diese Insolvenz dann auch viele Pflegeapartementsbesitzer in wirtschaftliche Not, denn natürlich haben viele Pflegeapartmentsbesitzer dieses bei einer Bank finanziert. Sie müssen Zinsen und Tilgung für das aufgenommene Darlehen leisten, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden.

Da ist man natürlich auf die Mieteinnahmen aus den Pflegeapartments angeiwesen. Fließen diese dann eben nicht, kann das letztlich zu einem wirtschaftlichen Desaster führen.

Mit dem vom Gericht nun bestimmten Insolvenzverwalter Dr. Hubert Ampferl aus Nürnberg, hat das Gericht aber einen Experten für solche Situation ins Amt berufen, so Rechtsanwältin  Kerstin Bontschev. Das macht dann natürlich Hoffnung darauf, das man hier vernünftige existenswahrende Lösungen findet. Trotzdem keine angenehme Situation für die Betroffenen.

 

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