Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mitgeteilt, dass die Green Wood International AG, Rorschach/CH, in Deutschland unter dem Namen treeme eine Vermögensanlage in Form von sogenannten „schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an Paulownia Bäumen“ öffentlich anbietet. Entgegen § 6 des deutschen Vermögensanlagengesetzes wurde kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht öffentlich angeboten werden, ohne dass zuvor ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Im Rahmen der Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält und ob der Inhalt des Prospekts verständlich und konsistent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft jedoch nicht, ob der Inhalt des Prospekts korrekt ist. Ebenso wenig wird die Seriosität des Ausstellers oder das Produkt überprüft. Die Emittenten von Kapitalanlagen müssen dies in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich angeben. Die Emittenten sind für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben verantwortlich.
Ob ein gebilligter Verkaufsprospekt für ein öffentliches Beteiligungsangebot bei der BaFin hinterlegt wurde, können Sie in der Datenbank der hinterlegten Prospekte überprüfen.