Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 142/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 10396 eingetragenen Immo Projekt OWL GmbH, Dalbker Straße 138, 33813 Oerlinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wachtang Barbe, Schuhkamp 1, 33803 Steinhagen
Geschäftszweig: Erwerb, die Bebauung, der Verkauf, die Vermietung und die Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung von Kaufverträgen über Immobilien und Mietverträgen.
ist am 02.12.2022, um 10:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt, Elsa-Brändström-Straße 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 142/22
Amtsgericht Detmold, 02.12.2022