Wann kommt der digitale Euro?

Wann kommt der digitale Euro?

Veröffentlicht:

Freitag, 21.10.2022
von Red. WP

Mitte Juli 2021 hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) entschieden, ab Oktober 2021 eine zweijährige Untersuchungsphase zum digitalen Euro zu starten. Danach wird der EZB-Rat darüber entscheiden, ob es in die nächste Phase übergeht. In dieser wird es um die Entwicklung integrierter Dienstleistungen gehen, es werden Tests durchgeführt und möglicherweise wird ein digitaler Euro auch live erprobt. Diese Phase dürfte etwa drei Jahre dauern.

Die EZB hat zu diesem Thema häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt:

Frage 1: Würde ein digitaler Euro das Bargeld ersetzen?

Nein, er würde das Bargeld ergänzen, es aber nicht ersetzen. Es wird im Euroraum wie bisher Bargeld geben. Mit einem digitalen Euro, der neben dem Bargeld genutzt werden könnte, würden wir auf die steigende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach schnellen und sicheren digitalen Bezahlmöglichkeiten reagieren.

Frage 2: Welche Folgen hätte die Ausgabe eines digitalen Euro für den Bankensektor?

Ein digitaler Euro sollte keine negativen Folgen für den Finanzsektor haben. Darum werden wir die folgenden Anforderungen berücksichtigen: a) Ein digitaler Euro sollte in erster Linie als Zahlungsmittel und nicht zur Geldanlage verwendet werden, und b) beaufsichtigte Intermediäre sollten beim konkreten Umgang mit dem digitalen Euro eine Rolle spielen.

Frage 3: Warum wäre ein digitaler Euro besser als Stablecoins oder Krypto-Assets?

Ein digitaler Euro wäre Zentralbankgeld. Hinter ihm würde eine Zentralbank stehen und er wäre so gestaltet, dass er den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird: Ein digitaler Euro wäre also risikofrei und Privatsphäre wie auch Datenschutz würden gewahrt. Aufgabe von Zentralbanken ist es, die Kaufkraft des Geldes zu erhalten. Ob es sich um physisches oder digitales Geld handelt, spielt dabei keine Rolle.

Die Stabilität und Zuverlässigkeit von Stablecoins hängt letzten Endes davon ab, von wem sie ausgegeben werden. Und sie hängt davon ab, wie glaubwürdig zugesichert wird, dass der Wert im Zeitverlauf erhalten bleibt, und inwieweit diese Zusicherung durchsetzbar ist. Private Emittenten können personenbezogene Daten auch für kommerzielle Zwecke nutzen.

Im Falle von Krypto-Assets gibt es keine indentifizierbare Instanz, die haftet. Dementsprechend gibt es auch keine Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen.

Frage 4: Wird ein digitaler Euro auf einer Distributed Ledger Technology wie Blockchain basieren?

Das Eurosystem testet gerade verschiedene Ansätze und Technologien zur Bereitstellung eines digitalen Euro, darunter auch zentralisierte und dezentralisierte Lösungen wie die Distributed Ledger Technology. Eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.

Frage 5: Wäre ein digitaler Euro eine Alternativwährung innerhalb des Eurosystems?

Nein, er wäre lediglich eine Möglichkeit mehr, in Europa mit dem Euro, unserer gemeinsamen Währung, zu bezahlen. Er könnte 1:1 in Banknoten umgetauscht werden. Ein digitaler Euro wäre die Antwort auf das zunehmende Interesse der Menschen und Unternehmen an digitalen Zahlungsmöglichkeiten.

Frage 6: Warum würden Verbraucherinnen und Verbraucher einen digitalen Euro verwenden wollen?

Ein digitaler Euro wäre ein digitales Zahlungsmittel, das genauso sicher, einfach und günstig zu verwenden ist wie das heutige Bargeld. Er könnte von allen Menschen kostenlos für den grundlegenden Zahlungsbedarf verwendet und überall im Euroraum genutzt werden.

In einer Welt, in der immer häufiger elektronisch bezahlt wird und der Markt für den digitalen Zahlungsverkehr immer weiter wächst, wäre ein digitaler Euro ein zusätzliches Zahlungsmittel in Form von Zentralbankgeld – sowohl für private Haushalte als auch für kleine Betriebe und Großunternehmen.

Für Zahlungsempfänger wie Händler und kleine Unternehmen wäre er eine zusätzliche Möglichkeit, von ihren Kunden Zahlungen zu erhalten.

Ein digitaler Euro könnte auch erweiterte Funktionalitäten wie automatisierte Zahlungsfunktionen bieten. Denkbar wäre außerdem die Nutzung einer Form von digitaler Identität.

Frage 7: Was ist, wenn eine Zentralbank außerhalb des Euroraums schon vor dem Eurosystem ihre Digitalwährung ausgibt?

Alle großen Zentralbanken prüfen aktuell die Möglichkeit, eine digitale Zentralbankwährung auszugeben. Hier geht es aber nicht darum, Erster zu sein. Auf Ebene der G20 ist man sich einig, dass es ohne Zusammenarbeit keine internationale Verwendung von digitalem Zentralbankgeld geben kann.

Außerdem sind Gründlichkeit und Sicherheit wichtiger als Schnelligkeit. Wir brauchen ein System, das für alle funktioniert und von Anfang an stabil ist. Für einen digitalen Euro muss bei Zentralbanken und den beaufsichtigten Intermediären eine gewisse Infrastruktur vorhanden sein.

Das Eurosystem arbeitet mit anderen Zentralbanken zusammen, um zu verstehen, welche Auswirkungen die Einführung einer digitalen Währung für die Wirtschaft in den verschiedenen Ländern hätte. Wenn wir unsere jeweiligen Überlegungen und Erfahrungen austauschen, haben alle etwas davon.

Mit dem Projekt eines digitalen Euro reagieren wir auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und wollen auf eine europäische Zahlungsoption bauen. Das ist eine Frage der Souveränität und der Autonomie.

Frage 8: Wie sieht der Zeitplan für die Einführung eines digitalen Euro aus?

Bevor wir beschließen, ob ein digitaler Euro eingeführt wird, müssen wir über seine potenzielle Gestaltung entscheiden und testen, ob er den Bedürfnissen derer gerecht werden kann, die ihn letztendlich nutzen. Es sind aber noch einige Schritte erforderlich, bis ein digitaler Euro eingeführt werden kann.

Nach Abschluss der praktischen Tests, die von der EZB und den nationalen Zentralbanken im Euroraum durchgeführt wurden, haben wir im Juli 2021 die Untersuchungsphase des Projekts eingeleitet. In dieser Phase soll die optimale Ausgestaltung eines digitalen Euro ermittelt und sichergestellt werden, dass er den Anforderungen seiner Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Außerdem werden wir untersuchen, wie Finanzintermediäre Front-End-Dienste auf der Grundlage eines digitalen Euros anbieten könnten.

Im Oktober 2023 werden diese Arbeiten abgeschlossen sein.

Danach wird der EZB-Rat darüber entscheiden, ob wir zur nächsten Phase übergehen. In dieser wird es um die Entwicklung integrierter Dienstleistungen gehen, es werden Tests durchgeführt und möglicherweise wird ein digitaler Euro auch live erprobt. Diese Phase dürfte etwa drei Jahre dauern.

Dieses Projekt hat für uns Vorrang, wir müssen uns jedoch auch die Zeit nehmen, es gut und richtig zu machen. Die Auswirkungen eines digitalen Euro müssen sorgfältig analysiert werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Frage 9: Warum schlagen Sie eine Obergrenze für die erste Guthabenstufe vor? Wie niedrig sollte die Verzinsung der zweiten Guthabenstufe sein?

Wir analysieren gerade, mit welchen potenziellen Risiken für die Finanzstabilität und die geldpolitische Transmission die Einführung eines digitalen Euro verbunden sein könnte.

Würde ein digitaler Euro eingeführt, wäre er eine zusätzliche Zahlungsmöglichkeit und keine Geldanlageform. Das Eurosystem prüft derzeit Gestaltungsoptionen, die verhindern würden, dass große Mengen an digitalen Euro als risikofreie Anlage gehalten oder Bankguthaben abgezogen und in digitale Euro umgeschichtet werden. Neben festen Obergrenzen für Bestände wird auch eine gestaffelte Verzinsung in Betracht gezogen.

Sollten Guthaben in digitalen Euro verzinst werden, so würden Guthaben von Privatpersonen für den alltäglichen Zahlungsbedarf (also die erste Guthabenstufe) mit null oder positiv verzinst, also niemals schlechter als Bargeld. Der Zins auf die zweite Guthabenstufe sollte einen gewissen Prozentsatz unter der Verzinsung von als sicher geltenden Vermögenswerten liegen, um zu vermeiden, dass der digitale Euro als Geldanlage genutzt wird. Denn Zentralbankgeld ist der Vermögenswert, der Sicherheit und Stabilität am besten vereint.

Eine Entscheidung über eine gestaffelte Verzinsung oder einen eventuellen Grenzwert haben wir noch nicht getroffen. Unsere Untersuchungen dauern noch an, sodass wir unter Umständen auch noch alternative Optionen in Betracht ziehen werden.

Frage 10: Welche Daten werden Sie Ihrer Erwartung nach verarbeiten, wenn mit digitalen Euro bezahlt wird? Werden Sie das Zahlungsverhalten der Menschen nachverfolgen und diese Daten an staatliche Stellen und andere öffentliche Einrichtungen weitergeben können?

Das Eurosystem hat kein Interesse daran, Zahlungsdaten einzelner Nutzerinnen und Nutzer zu erheben, das Zahlungsverhalten nachzuverfolgen oder diese Daten an staatliche Stellen und andere öffentliche Einrichtungen weiterzugeben.

Mit einem digitalen Euro könnten die Menschen Zahlungen tätigen, ohne ihre Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, diese Daten werden benötigt, um illegale Aktivitäten zu verhindern.

Damit Zahlungen privat bleiben, müssten verschiedene Arten von Daten geschützt werden: die Nutzeridentität, Daten zur einzelnen Zahlung (etwa der Betrag) und Metadaten im Zusammenhang mit dem Zahlungsvorgang (z. B. die IP-Adresse des für die Transaktion verwendeten Geräts).

Nutzerinnen und Nutzer werden sich beim ersten Zugriff auf Dienstleistungen rund um den digitalen Euro wahrscheinlich identifizieren müssen, bei ihren Zahlungen aber werden dann unterschiedliche Datenschutzstufen eingehalten werden können.

Ein hohes Maß an Datenschutz kann aber auch noch auf andere Weise unterstützt werden. So könnte beispielsweise die Nutzeridentität getrennt von den Zahlungsdaten gespeichert werden, sodass nur zentrale Meldestellen für Finanztransaktionen diese Informationen auf Grundlage eines klar definierten rechtlichen Rahmens erhalten würden, um bei Verdacht auf kriminelle Aktivitäten den Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger identifizieren zu können.

Quelle: https://www.ecb.europa.eu/paym/digital_euro/faqs/html/ecb.faq_digital_euro.de.html