Neue Warnungen der BaFin

Neue Warnungen der BaFin

Veröffentlicht:

Freitag, 14.10.2022
von Red. WP

Identitätsdiebstahl zu Lasten der DeTe Finanz GmbH: BaFin warnt vor Internetauftritt sparkasa.net

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die DeTe Finanz GmbH, Berlin, nicht Betreiberin der Website sparkasa.net ist. Die unbekannten Betreiber dieser Website haben keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem KWG. Sie haben ebenfalls keine Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website sparkasa.net rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. In diesem Zusammenhang behaupten die Betreiber der Website wahrheitswidrig und missbräuchlich, unter der Firmierung DeTe Finanz GmbH von der BaFin lizensiert zu sein. Es handelt sich hierbei um einen Fall von Identitätsdiebstahl zu Lasten der DeTe Finanz GmbH.


Trading-Software „Bitcoin Fast Profit“: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website bitcoin-fastprofit.com/de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website bitcoin-fastprofit.com/de keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen hat.

Der Inhalt auf der Website rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Der Betreiber macht keine Angaben zur Rechtsform oder zum Geschäftssitz.


definitearea.com: BaFin ermittelt gegen die Definite Area

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Definite Area mit mutmaßlichem Geschäftssitz in Nassau, Bahamas, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der von der Definite Area betriebenen Website definitearea.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.


Identitätsmissbrauch zulasten der GFM Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 734938), durch unbekannte Dritte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website deutsche-gfm.com, der sich als „Deutsche GFM Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbH“ ausgibt und Anlegern einen Vertrag zur Eröffnung eines Arbitrage Handelskontos anbietet, keine Erlaubnis nach dem KWG bzw. dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben/Erbringen von Bankgeschäften und/oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen hat.

Die GFM Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbH mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter Nr. HRB 734938, ist nicht Betreiberin der Website deutsche-gfm.com und nicht Anbieterin der dargestellten Dienstleistungen. Die Unternehmensangaben im Impressum der Website werden unberechtigt benutzt. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter.


Identitätsdiebstahl zu Lasten der alpha assay GmbH & Co. KG, Bochum: BaFin warnt vor Internetauftritt zins-chancen.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die alpha assay GmbH & Co. KG nicht Betreiberin der Website zins-chancen.de ist. Die unbekannten Betreiber dieser Website haben keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem KWG. Sie haben ebenfalls keine Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website zins-chancen.de rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.


dashstamp.pro: BaFin ermittelt gegen die DashStamp Ltd.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die DashStamp Ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf der Website dashstamp.pro rechtfertigen die Annahme, dass die DashStamp Ltd. unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.


dynexiontrade.com: BaFin ermittelt gegen die Heba Tech LLC

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Heba Tech LLC keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Inhalte ihrer Website dynexiontrade.com rechtfertigen die Annahme, dass die Heba Tech LLC unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.


Dexit-Finanzen, Berlin, Betreiberin der Website dexit-finanzen.com, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Dexit-Finanzen mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Dexit-Finanzen betreibt die Website dexit-finanzen.com und bietet dort eine Handelsplattform für Kryptowährungen an.


Handelsplattform ascentwc.com: BaFin ermittelt gegen die Ascent Wealth Creations

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Ascent Wealth Creations, Reykjavik, Island, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Die Inhalte der von Ascent Wealth Creations betriebenen Webseite ascentwc.com und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.