WSW WohnSachWerte eG – Insolvenzverfahren

WSW WohnSachWerte eG – Insolvenzverfahren

Veröffentlicht:

Donnerstag, 13.10.2022
von Red. WP

Noch immer wurde kein Insolvenzverfahren im Fall der WSW WohnSachWerte eG eröffnet, obwohl schon Ende August ein entsprechender Antrag eingegangen ist.

Doch was ist überhaupt geschehen? Das beschuldigte Ehepaar aus dem Landkreis Neustadt übernahm die Vigeo Erste Wobau eG, benannte sie in WSW WohnSachWerte eG um und änderte das Konzept. Der Plan: Die Genossinnen und Genossen der WSW konnten die von ihren Arbeitgebern gezahlten vermögenswirksamen Leistungen an die Genossenschaft überweisen lassen. Diese sollten in Immobilien angelegt werden. Mit diesem Konzept konnte die Genossenschaft fast 98.000.000 Euro in ihrem letzten Geschäftsbericht für 2020 verbuchen, die die Genossinnen und Genossen zahlen müssen!

Beworben wurde das Konzept über die beiden Internetportale Förderhelden (foerder-helden.de) und Dein Fördergeld (dein-foerdergeld.de), die mittlerweile deaktiviert sind. Der Rechts­anwalt Ingo Dethloff aus Potsdam berichtete laut test.de, dass Nutzer des Portals foerder-helden.de anschließend Schreiben der WSW eG erhielten. In diesem ging es um die Beantragung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft, was die Nutze­rinnen und Nutzern jedoch nicht veranlasst hätten.

 

Der Verdacht

Nach Angaben der ermittelnden Behörden besteht der Verdacht, „dass die Gelder weitestgehend nicht für den Genossenschaftszweck – insbesondere die Anschaffung von Immobilien – verwendet wurden“. So ist auffällig, dass der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2020 (s.o.) lediglich ein Anlagevermögen i.H.v. 45.021,00 € ausweist. Durch die mutmaßliche Zweckentfremdung soll den geschätzten rund 20.000 Einzahlern ein Schaden von mindestens 13 Millionen Euro entstanden sein.

 

Die Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft Weiden ermittelt seit 2020 in dem Fall. Daraufhin erfolgten im März 2022 Durchsuchungen der Geschäftsräume der Genossenschaft in Weiden sowie unter anderem in Nürnberg, Forchheim, Hannover und Berlin – deutschlandweit in insgesamt 30 Wohnungen und Häusern. Dabei wurden neben mehreren Autos, auch zahlreiche hochwertige Uhren, Bargeld und Kryptowährung sichergestellt. Außerdem beschlagnahmten die Beamten eine große Menge elektronisch gespeicherter Daten sowie Unterlagen in mehr als 60 Umzugskartons. „Wesentliche Entscheidungsträger der Genossenschaft wurden in Untersuchungshaft genommen und das Vermögen der Genossenschaft durch strafprozessuale Vermögensarreste gesichert. Nachfolgend wurden mehrere Insolvenzanträge gegen die Genossenschaft gestellt. Durch das Insolvenzgericht Weiden wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl mit der Erstellung eines Insolvenzgutachtens beauftragt.“ (Quelle: https://www.ra-dr-beck.de/presse/pressemitteilung.php?id=3256&b=3)

Wie geht es weiter?

Seitdem ist es ruhig geworden um den Fall der WSW. Die Kanzlei Dr. Beck & Partner ist mit der Sichtung und Klärung der Zusammenhänge beschäftigt. Aktuell warten wir auf die offizielle Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erst dann können die Anleger ihre Forderung geltend machen.

Bittere Tropfen für die Genossinnen und Genossen: 1. Auch wenn es verständlich ist, sollten die Genossinnen und Genossen die Ratenzah­lungen auf keinen Fall von sich aus einstellen! Geraten sie nämlich mehr als drei Monate in Verzug, darf die Genossenschaft den gesamten noch ausstehenden Betrag fällig stellen. 2. Die Anleger werden im Insolvenzfall möglicherweise vom Insolvenz­verwalter aufgefordert, die Differenz zwischen ihrer Zeichnungs­summe und ihren Einzahlungen auf einmal einzuzahlen. Ob sie sich dagegen erfolg­reich zur Wehr setzen können, ist sehr unsicher.

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