Wohnbau GmbH Weilheim i. OB Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau – Jahresfehlbetrag über 1,6 Mio

Wohnbau GmbH Weilheim i. OB Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau – Jahresfehlbetrag über 1,6 Mio

Veröffentlicht:

Samstag, 08.10.2022
von Red. WP
Auch eine Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau sollte keinen Verlust machen. Zugegebenermaßen ist das schwierig aktuell… Die Aussichten sind daher auch nicht besonders rosig.
07.10.2022

Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Weilheim i. OB Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau

Weilheim i. OB.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

AKTIVA

31.12.2021 31.12.2020
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 17.297,83 20.606,10
II. Sachanlagen 72.666.008,30 71.032.387,61
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 2.313.345,20 2.287.113,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 351.654,56 435.803,66
III. Flüssige Mittel und Bausparguthaben 814.190,40 829.524,04
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 231.891,14 193.467,10
76.394.387,43 74.798.902,20

Treuhandvermögen 1.485.388,42 € (Vorjahr: 1.472.721,49 €)

PASSIVA

31.12.2021 31.12.2020
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 1.022.583,76 1.022.583,76
II. Gewinnrücklagen 21.486.957,11 22.491.384,22
III. Jahresfehlbetrag -1.635.278,06 -1.004.427,11
B. RÜCKSTELLUNGEN 528.425,31 669.621,00
C. VERBINDLICHKEITEN 54.935.073,49 51.559.989,22
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 56.625,82 59.751,11
76.394.387,43 74.798.902,20

Treuhandverbindlichkeiten 1.485.388,24 € (Vorjahr: 1.472.721,49 €)

Anhang des Jahresabschlusses 2021

A. Allgemeine Angaben

Die Wohnbau GmbH Weilheim i.OB. mit Sitz in Weilheim i.OB. ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 41449).

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach Gesamtkostenverfahren entspricht den Bestimmungen der Formblattverordnung für Wohnungsunternehmen.

Die Gesellschaft ist kleines Unternehmen im Sinne des § 267 HGB. Da alle Anteile der Gesellschaft im Eigentum von Kommunen bzw. Gebietskörperschaften stehen, erfolgt die Aufstellung des Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse und – soweit abnutzbar – planmäßiger und außer planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Im Rahmen aktivierter Eigenleistungen wurde vom Wahlrecht der Aktivierung von Verwaltungskosten und Zinsen während der Bauzeit kein Gebrauch mehr gemacht.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten (netto) zwischen 250 € und 800 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Das Umlaufvermögen wurde grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum Nennwert bewertet und erforderlichenfalls auf den beizulegenden Wert abgeschrieben.

Erschließungskosten bei Erbbaurechtsgrundstücken wurden als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und auf die Laufzeit des Erbbaurechts linear verteilt.

Zum Bilanzstichtag ergeben sich ausschließlich aktivische Steuerlatenzen. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz latenter Steuern in der Bilanz unterbleibt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen bei den Bilanzposten „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten“,“Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten“, „Grundstücke ohne Bauten“ und „Sonstige Rückstellungen“.

Die Bildung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages unter Einbeziehung künftiger Preis- und Kostensteigerungen.

Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit den von der Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet.

C. Erläuterungen zu den Bilanz-Posten

Anlagevermögen

Die 2021 aktivierten Kosten enthalten Eigenleistungen von T€ 170,4 für Planungskosten während der Bauzeit.

Angefallene Kosten für die Modernisierung wurden als Zugänge bei Gebäuden aktiviert, soweit sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinaus gehenden Verbesserung führten.

Nachträgliche Herstellungskosten wurden auf die Restnutzungsdauer linear verteilt.

Bei der BM 115.0 wurde rückwirkend die Nutzungsdauer von 80 Jahren auf 50 Jahre reduziert.

Die im Geschäftsjahr unter Grundstücke mit Wohnbauten aktivierte Baumaßnahme BM 115.1 wird über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern bzw. Abschreibungssätze:

– Immaterielle Vermögensgegenstände 25 – 33 1/​3 %
– Wohnbauten 50 bzw. 80 Jahre
– Garagen 20 Jahre
– Verwaltungsgebäude/​Hausmeisterei 2%
– Technische Anlagen 5%
– Betriebs- und Geschäftsausstattung 10 – 25 %

Im Geschäftsjahr wurden die Gebäude Seitzstraße 11 und Lindenthalstraße 25 außerplanmäßig (T€ 31,4) abgeschrieben. Das Gebäude Seitzstraße 11 ist zum 31.12.2021 abgegangen.

Die bei „Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit Wohnbauten“ ausgewiesenen Kosten des Erbbaurechts wurden jeweils linear über dessen Laufzeit abgeschrieben.

Ein Neuzugang im Geschäftsjahr wird erst ab dem Jahr 2022 abgeschrieben.

In der Position „Grundstücke mit Wohnbauten “ bei der BM 115.0 wurde ein Zuschuss i. H. v. 226.161,50 € erfolgsneutral von den Herstellungskosten abgesetzt.

In der Position „Anlagen im Bau“ bei der BM 115.3 wurde ein Zuschuss i.H.v. € 664.238,50 erfolgsneutral von den Herstellungskosten abgesetzt.

Umlaufvermögen

Die Position „Unfertige Leistungen“ enthält T€ 2.305,0 (Vorjahr: T€ 2.282,0) noch nicht abgerechnete Betriebs- und Heizkosten.

Die Bewertung der unter den anderen Vorräten ausgewiesenen Heizöl- und Pelletsbestände erfolgte zu Anschaffungskosten nach der FiFo-Methode.

Erkennbaren Risiken bei Mietforderungen wurde im Wege der Einzelbewertung sowie durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Daneben wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von T€ 100,0 des Nennbetrags nicht einzeln bewerteter Forderungen gebildet.

Rückstellungen

Die in den „Sonstigen Rückstellungen“ enthaltene Rückstellung für Altersteilzeit wurde gemäß § 253 (2) HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Der Zinssatz für den Monat Dezember 2021 betrug 0,34 %. (Vj. 0,54%). Künftige Erhöhungen der Gehälter werden mit durchschnittlich 2 % angenommen.

Die Bewertung der enthaltenen Aufstockungsleistungen erfolgt mit Abfindungscharakter.

Die in den „Sonstigen Rückstellungen“ enthaltene Rückstellung für Jubiläumszahlungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Richttafeln für die Pensionsversicherung von Dr. Klaus Heubeck (2018 G) bewertet. Der angewandte Abzinsungssatz nach § 253 (2) Satz 2 HGB für den Monat Dezember 2021 betrug 1,35 % (Vj. 1,60 %).

Erhöhungen sind nicht anzunehmen, da ein fester Betrag zugesagt ist. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung wurden bei der Berechnung der Rückstellung pauschal mit 20 %, die Fluktuationsrate wurde mit 0% angenommen.

In den „Sonstigen Rückstellungen“ sind folgende Rückstellungen mit einem nicht unerheblichen Umfang enthalten:

Personalverpflichtungen T€ 85 (Vj. T€ 101)

Altersteilzeitverpflichtungen T€ 170 (Vj. T€ 249)

bezogene Kosten der Hausbewirtschaftung T€ 92,5 (Vj. T€ 141,2)

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr beträgt € 7.093.128,94.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 37.605.516,62.

Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind € 49.991.106,87 durch Grundpfandrechte gesichert.

D. Sonstige Angaben

1. Im Geschäftsjahr waren ohne Mitglieder der Geschäftsführung durchschnittlich 32 Arbeitnehmer beschäftigt:

Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
kaufmännische Mitarbeiter 8 4
technische Mitarbeiter 5 2
Mitarbeiter im Regiebetrieb 11 2
24 8

2. Gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesene Forderungen und Verbindlichkeiten:

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern 1.445,3 1.220,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,0 16,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4,3 0,0

3. Durch die Inanspruchnahme der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB erfolgen keine Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung.

4. Finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Für Investitionsvorhaben der Jahre 2021/​2022 bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 2.669,0. Diese sind in voller Höhe durch zugesagte, noch nicht valutierte Darlehen gedeckt.

5. Wesentliche nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Personen:

Erbbauzinsen aus Erbbaurechtsverträgen mit Gesellschaftern liegen im Bereich von 0,51 bis 2,21 € je qm und somit in der Regel unter den marktüblichen Konditionen für Erbbauzinsen. Daneben bestehen Darlehen von Gesellschaftern (Restschuld 31.12.2021 T€ 1.445,3), unterhalb marktüblicher Konditionen (Zins- bzw. Verwaltungskostensatz von 0,5%). Der Aufwand hierfür betrug T€ 7,1.

6. Mitglieder der Geschäftsführung

Markus Kleinen bis 17.03.2022
Joachim Becker ab 07.02.2022

7. Vorsitzende Gesellschafterversammlung

Andrea Jochner-Weiß Landrätin des Landkreises Weilheim-Schongau

Ein Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht seit 2017 satzungsgemäß nicht.

E. Weitere Angaben

1. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.635.278,06 durch Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen zu decken.

2. Nachtragsbericht

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie besteht das Risiko steigender Mietausfälle aufgrund nachlassender Zahlungsfähigkeit der Mieter.

Darüber hinaus können sich Risiken aus der verzögerten Durchführung von Instandhaltungs-/​ Modernisierungs und Neubaumaßnahmen ergeben. Diese betreffen mögliche Kostensteigerungen und den verzögerten Anfall von geplanten Mieteinahmen.

Mögliche finanzielle Auswirkungen für das Unternehmen sind derzeit nicht bezifferbar. Die Risiken aus der Coronakrise werden als tragbar eingeschätzt.

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine führt mit seinem Ausbruch am 24.02.2022 neben unermesslichen Leid der Bevölkerung vor Ort derzeit auch zu wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen und wirtschaftlichen Einschränkungen mit entsprechenden Folgen für Deutschland. Diese Folgen können sich auch schon kurzfristig negativ auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage in Gestalt von Mietausfällen, nachteiligen Änderungen auf den Kapitalmärkten (Kreditversorgung durch Banken), gestiegenen Einkaufspreisen für Energieträger, der Unterbrechung von Lieferketten (Lieferengpässe bei verschiedenen Baumaterialien) oder aus Cyberangriffen niederschlagen. Darüber hinaus sind ggf. Einschränkungen und Anpassungen der eigenen Geschäftsprozesse und -aktivitäten und damit verbundenen operativen Risiken zu erwarten. Ebenso werden die Fluchtbewegungen Auswirkungen auch in Deutschland zeigen. Quantitative Angaben zum Einfluss des Ukraine-Kriegs auf die Vermögen- Finanz- und Ertragslage sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht verlässlich möglich. Die Geschäftsführung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risken und definiert unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmen angemessene und wirksame Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken.

 

Weilheim, den 16.05.2022

 

Der Geschäftsführer

Joachim Becker

Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2022 festgestellt.

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