Wittke Immobilien GmbH – Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Wittke Immobilien GmbH – Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Veröffentlicht:

Samstag, 08.10.2022
von Red. WP
Der Jahresfehlbetrag steigt weiter und es gibt zudem nun einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Hier sollte dringend gegengesteuert werden“
Wittke Immobilien GmbH
Berlin
Rechnungslegung/
Finanzberichte
07.10.2022

Wittke Immobilien GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 825,00 4.601,00
I. Sachanlagen 825,00 4.601,00
B. Umlaufvermögen 39.348,64 136.897,76
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.590,85 134.714,13
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.757,79 2.183,63
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /​ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 8.816,19 0,00
Summe Aktiva 48.989,83 141.498,76

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 25.553,46
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 11,13 -22.007,92
III. Jahresfehlbetrag 34.369,65 22.019,05
IV. Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 8.816,19 0,00
B. Rückstellungen 0,00 16.390,00
C. Verbindlichkeiten 48.989,83 99.555,30
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 48.989,83 99.555,30
Summe Passiva 48.989,83 141.498,76

Anhang zum 31.12.2021

1. Erläuterungen zum Jahresabschluss

1.1.1 Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Sie ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer B 40895 im Handelsregister eingetragen.

Gegenstand ist die Vermittlung von Immobilien jeglicher Art.

1.2.1 Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechungsmethoden

1.2.2. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB wurden beachtet. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen fortgeführt werden.

2. Beziehungen zu Unternehmensorganen

2.1. Angabe der Namen und Mitglieder des Geschäftführungsorgans und des Aufsichtsrates

Geschäftsführerin ist die Dipl.oec. Frau Monika Auer.

3. Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde mit heutigem Datum festgestellt.

 

Berlin, den 05.09.2022

gez. Dipl.oec. Monika Auer, Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Gemäß § 245 HGB muss der Kaufmann den Jahresabschluss unter Angabe des Datums unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, dann müssen alle unterzeichnen. Im Rahmen der elektronischen Veröffentlichung decken Sie diese Anforderung durch die maschinenschriftliche Nennung des/​der Unterzeichnenden ab, beispielsweise Ort, Datum, gezeichnet Vorname Nachname.

Das Bundesamt für Justiz führt stichprobenartige Prüfungen der offengelegten Jahresabschlüsse durch. Dabei wird unter anderem geprüft, ob diese formelle Anforderung eingehalten wurde.

Beispiel:

 

Berlin, den 05. September 2022

gez. Monika Auer, Geschäftsführerin

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2022 festgestellt.

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