Sibanye-Stillwater hat sich mit Gewerkschaften geeinigt und Nordic Gold mit kleiner Änderung

Sibanye-Stillwater hat sich mit Gewerkschaften geeinigt und Nordic Gold mit kleiner Änderung

Veröffentlicht:

Mittwoch, 19.12.2018
von Red. WP

Dank dieses Tarifvertrages ist der Streik beendet und die Mitarbeiter mussten ihre Arbeit am Samstag, dem 15. Dezember 2018 wieder aufnehmen.

BildGute Nachrichten für die Arbeitnehmer des südafrikanischen Gold- und PGM-Metall-Produzenten Sibanye-Stillwater (ISIN: ZAE000173951 / NYSE: SBLG). Wie der Konzern mitteilte, konnte man sich mit den Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag verständigen, womit auch der seit dem 21. November 2018 ausgerufene Streik in Sibanye-Stillwaters Goldbetrieben beigelegt wird.

Obwohl einige gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter die Nichtgewerkschaftsmitglieder an ihrer Arbeit hindern wollten, lief der Betrieb der betroffenen Bereiche weiter, wenngleich nicht mit voller Kraft. Teilweise kam es jedoch leider zu Übergriffen auf die sog. ,Streikbrecher‘, wobei Mitarbeiter zu Schaden kamen und auch Unternehmensinventar beschädigt wurde.

Nun teilte der Konzern – https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298572 – allerdings mit, dass man sich mit den Gewerkschaften National Union of Mineworkers (,NUM‘), UASA und Solidarity auf einen Tarifvertrag geeinigt hätte.

Mit Inkrafttreten des Tarifvertrags, der bereits unterzeichnet wurde, werden alle Beschäftigten der südafrikanischen Goldbetriebe von Sibanye-Stillwater im Sinne von § 23 Abs. 1 des ,Labour Relations Act‘ in den Genuss gewerkschaftlicher Vorteile kommen. Im Laufe des am 21. November 2018 ausgerufenen Streiks ist die Mitgliedschaft in den Gewerkschaften ,NUM‘, UASA und Solidarity auf über 50 % unter den Mitarbeitern angestiegen. Unter diesen Umständen sieht das Arbeitsverhältnisgesetz vor, dass der Tarifvertrag auf alle anderen Arbeitnehmer ausgeweitet wird und sie nun auch an den Tarifvertrag gebunden sind.

Dank dieses Tarifvertrages ist der Streik beendet und die Mitarbeiter mussten ihre Arbeit am Samstag, dem 15. Dezember 2018 wieder aufnehmen.

„Sicherheit und Wohlbefinden unserer Mitarbeiter haben für uns oberste Priorität“, sagte Sibanye-Stillwater-CEO Neal Froneman und fuhr fort: „Wir freuen uns, dass wir diesen Streik beilegen konnten. Besonders erfreulich ist, dass einige Mitarbeiter von ihrem Recht auf Arbeit Gebrauch gemacht haben und sich dennoch den Gewerkschaften angeschlossen haben, die einen fairen und angemessenen Tarifvertrag ausgehandelt haben. Ihre Unterstützung für eine Vereinbarung, die der Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit Rechnung trägt und gleichzeitig Lohnsteigerungen weit über der Inflationsrate vorsieht, wird begrüßt.“

Mit Bedauern denke man jedoch noch an die Folgen der Gewalt und der Schäden während des Streiks sowie die finanziellen Einbußen für Mitarbeiter, lokale Gemeinschaften und kleine Unternehmen, die auf einen Minenbetrieb angewiesen sind.

Hierzu behalte man sich als Unternehmen jedoch vor, alle rechtlichen Maßnahmen zu prüfen, um derartiger Gewalt gegen das Unternehmen und seine Mitarbeiter entgegen zu wirken. Insbesondere sei sich das Management der finanziellen Auswirkungen dieses Streiks auf seine Mitarbeiter bewusst, und suche auch hier nach Hilfsmöglichkeiten.

Nordic Gold hat seine Unternehmensbezeichnung geändert

Der frisch gebackene Edelmetallproduzent Nordic Gold Corp. (ISIN: CA65562B1085 / TSX-V: NOR – https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298724 -) hat aufgrund einer Regulation des Handelsregisters der Provinz Alberta seinen Namen geringfügig ändern müssen. Demzufolge fand ein Wechsel von Nordic Gold Corp. in Nordic Gold Inc. statt, worunter das Unternehmen bereits an der TSX Venture Exchange gehandelt wird.

Diese Umbenennung hatte für die Nordic Aktionäre keinerlei Auswirkungen, da das Handelssymbol und die ,CUSIP‘-Nummer von der Umstellung nicht betroffen waren und es auch keine Konsolidierung oder Änderung des Aktienkapitals der Gesellschaft gegeben hat. Die Elektronisch gehaltenen Aktien wurden automatisch umgebucht.

Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

JS Research
Herr Jörg Schulte
Bergmannsweg 7a
59939 Olsberg
Deutschland

fon ..: 015150268438
web ..: http://www.js-research.de
email : info@js-research.de

Pressekontakt:

JS Research
Herr Jörg Schulte
Bergmannsweg 7a
59939 Olsberg

fon ..: 015150268438
web ..: http://www.js-research.de
email : info@js-research.de