Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine erneute Warnung heraus bezüglich der Webseite mbflimited.org, hinter der die M.B.F. Management Limited steht. Die BaFin hat festgestellt, dass dieses Unternehmen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen auf besagter Website anbietet, ohne die hierfür nötige Genehmigung zu besitzen.
Bereits am 27. Februar 2024 hatte die Aufsichtsbehörde vor einer ähnlichen Situation gewarnt: Damals bezog sich die Warnung auf die mittlerweile nicht mehr aktive Seite mbf-limited.com, die ebenfalls unter der Verwaltung von M.B.F. Management Limited stand und unter Verdacht geriet, unerlaubte Dienstleistungen anzubieten.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass für das Bereitstellen von Finanz- und Wertpapierdiensten eine offizielle Zulassung der BaFin vorliegen muss. Trotzdem gibt es Unternehmen, die ohne diese notwendige Genehmigung agieren, was einen rechtswidrigen Eingriff ins Kreditwesengesetz darstellt. Die Verbraucher sind angehalten, sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin zu vergewissern, ob ein Unternehmen die erforderliche Erlaubnis für seine Tätigkeiten hat.
Diese aktuelle Warnung basiert auf den Bestimmungen von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und zielt darauf ab, die Verbraucher zu schützen.