Am 20. September 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Strafzahlung von 140.000 Euro gegen die ADLER Real Estate GmbH verhängt. Der Vorwurf gegen das Unternehmen besteht darin, dass es gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen hat, indem es nicht richtig mitgeteilt hat, wann und auf welcher Internetseite der Jahresfinanzbericht für das Jahr 2020 für die Öffentlichkeit einsehbar sein würde.
Das betroffene Unternehmen hat die Option, Widerspruch gegen die Entscheidung der BaFin einzureichen. Hintergrundinformationen:
Jahresfinanzberichte spielen eine wesentliche Rolle, indem sie Aufschluss über die finanzielle und wirtschaftliche Lage eines Unternehmens geben. Diese Berichte sind für Anleger äußerst wichtig, da sie auf deren Basis wichtige Entscheidungen bezüglich ihrer Investitionen treffen.
Firmen wie die ADLER Real Estate GmbH, die ihren Sitz in Deutschland haben und deren Wertpapiere am organisierten Markt gehandelt werden, müssen gesetzlichen Anforderungen nachkommen und fristgerecht bekannt geben, wann und wo ihre Jahres- sowie Halbjahresfinanzberichte veröffentlicht werden. Für Jahresberichte ist eine Ankündigung innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende und für Halbjahresberichte binnen drei Monaten nach Halbjahresende erforderlich.
Bei Nichteinhaltung derartiger Regelungen, die in den §§ 114 ff. des WpHG festgelegt sind, riskieren Unternehmen hohe Geldstrafen, die bis zu zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent ihres Gesamtumsatzes ausmachen können. Die durch die BaFin auferlegte Geldstrafe unterstreicht ihr Engagement, Transparenzvorschriften durchzusetzen und die Rechte der Anleger zu schützen, indem sie konsequent gegen Verstöße vorgeht.